Förderung

Förderungen und Zuwendungen können Sportorganisationen und Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und die Gemeinnützigkeit dem LSB durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck "Förderung des Sports" nachgewiesen haben.


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