Förderungen und Zuwendungen können Sportorganisationen und Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und die Gemeinnützigkeit dem LSB durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck "Förderung des Sports" nachgewiesen haben.
