Die Abschaffung des Minijobs – eine Gefahr für den organisierten Sport?

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Die Empfehlungen zur Reform des Rentensystems sorgen derzeit für intensive Diskussionen.

Zu den weitreichendsten Vorschlägen zählt eine grundlegende Neuregelung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status von Minijobs. Künftig sollen geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich wie reguläre Arbeitsverhältnisse behandelt werden. Nach den bisherigen Empfehlungen soll lediglich für Schülerinnen und Schüler eine Ausnahme gelten.

Aus Sicht des organisierten Sports hätte eine solche Reform erhebliche Auswirkungen. Bereits der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Otto Fricke, hat darauf hingewiesen, dass die Abschaffung des Minijobs bewährte Strukturen im Breiten- und Amateursport gefährden könnte. Angesichts des bereits bestehenden Mangels an ehrenamtlich Engagierten würden sich die Gewinnung und Bindung qualifizierter Übungsleiterinnen und Übungsleiter zusätzlich erschweren.

Gerade im Sport kommt dem Minijob in Verbindung mit der Übungsleiterpauschale eine besondere Bedeutung zu. Dieses Modell ermöglicht es gemeinnützigen Sportvereinen, Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihr Engagement zu gewähren. Für viele Vereine bildet diese Kombination seit Jahren einen wichtigen Baustein ihrer Personalstruktur.

Fiele der Minijob in seiner bisherigen Form weg, würden sich die Rahmenbedingungen spürbar verändern. Für viele Engagierte könnte das verfügbare Nettoeinkommen sinken, während gleichzeitig der administrative Aufwand sowohl für die Vereine als auch für die Übungsleitenden steigen würde. Gerade im überwiegend ehrenamtlich getragenen Vereinssport besteht daher die Gefahr, dass sich weniger Menschen für ein solches Engagement entscheiden oder ihren zeitlichen Einsatz reduzieren. Die Folgen wären unmittelbar bei den Sportangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene spürbar.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die besonderen Strukturen des gemeinnützigen Sports bei einer Reform angemessen zu berücksichtigen. Denkbar wäre beispielsweise, gemeinnützige Sportvereine von einer Abschaffung des Minijobs auszunehmen oder zumindest geringfügige Beschäftigungen für Personen zu erhalten, die bereits einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen und sich zusätzlich als Übungsleiterinnen oder Übungsleiter engagieren.

Ungeachtet dieser Bedenken ist das Ziel, Menschen mit geringen Einkommen auch im organisierten Sport eine bessere rentenversicherungsrechtliche Absicherung zu ermöglichen, ausdrücklich zu begrüßen. Eine Reform sollte daher sowohl die soziale Absicherung der Beschäftigten verbessern als auch die besonderen Rahmenbedingungen des gemeinnützigen Sports berücksichtigen. Nur so lässt sich verhindern, dass gut gemeinte sozialpolitische Maßnahmen unbeabsichtigt das ehrenamtliche Engagement und die Vielfalt des Vereinssports schwächen.