Doppelförderung – was geht, was nicht geht

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Doppelt hält besser? Nicht bei der Förderung.

Manchmal ist es wie im Sport: Zwei Spielerinnen laufen auf denselben Ball zu – und am Ende hat niemand etwas davon. So ähnlich ist es auch mit der Doppelförderung.

Was nicht erlaubt ist:
Öffentliche Mittel dürfen nicht zweimal für denselben Zweck fließen. Konkret: Wenn eine Trainerin bereits über das Programm „Jugendtrainerinnen“ mit zehn Stunden pro Woche für die Betreuung einer Jugendmannschaft gefördert wird, dann können genau diese Stunden nicht noch einmal über ein anderes Programm, etwa die „Übungsleiterinnen-Bezuschussung“, abgerechnet werden. Sonst würde dieselbe Arbeit doppelt bezahlt – und das ist ausgeschlossen.

Was erlaubt ist:
Zulässig ist es, wenn unterschiedliche Aufgaben über verschiedene Programme gefördert werden – klar abgegrenzt, transparent dokumentiert. Ein Beispiel: 20 Stunden Förderung als Jugendtrainerin und zusätzlich 20 Stunden Förderung als Kiezkoordinatorin. Zwei verschiedene Rollen, zwei verschiedene Töpfe, aber eine Person. Wichtig ist: Es darf keine Überschneidung geben.

Warum Transparenz entscheidend ist:
Wie bei einem fairen Spiel braucht es klare Linien. Wer welche Aufgaben übernimmt und in welchem zeitlichen Umfang – das muss nachvollziehbar festgehalten sein. So wird ausgeschlossen, dass Mittel doppelt verwendet werden. Gleichzeitig gilt: Auch die gesamte wöchentliche Arbeitszeit muss im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorgaben bleiben.

Am Ende geht es um Fairness – gegenüber den Fördermittelgebern, den Vereinen und nicht zuletzt gegenüber den Menschen, die die Arbeit leisten. Damit klar ist: Jede Stunde zählt, aber eben nur einmal.