Effizient heizen mit Förderung
Das Heizungsgesetz: Wie können Sportvereine mit eigener Liegenschaft davon profitieren?
Das Heizungsgesetz und sein Mehrwert für den Sport
In der Öffentlichkeit ist das Gebäudeenergiegesetz – meist Heizungsgesetz genannt – sehr kontrovers diskutiert worden. Ziel des Gesetzes soll sein, das Heizen in Deutschland effizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Das Gesetz zielt vor allem auf Eigentümer*innen mit älteren Heizungsanlagen ab. Seit August 2024 sind auch Anträge von Sportorganisationen möglich. Dabei kann das Ziel der umwelt- und klimaschonenden Energieeffizienz entweder durch den Einbau neuer, auf erneuerbaren Energien basierenden Heizungen, durch Umbau bestehender Anlagen oder durch andere Maßnahmen wie z.B. Dämmung erreicht werden.
Für die Berliner Sportvereine und Verbände, die über eigene Heizungsanlagen verfügen, bedeutet dies die Chance auf Förderung zur Umstellung ihrer Systeme und damit die mittel- und langfristige Reduzierung von Heizkosten und weniger Belastung für das Klima.
Was wird gefördert?
Zwei Arten von Maßnahmen sind förderfähig: Um- bzw. Neubau von Heizungsanlagen sowie die energetische Sanierung von Gebäuden wie Dämmung oder Fenstertausch.
Wie wird gefördert?
Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz – GEG). Für den Heizungstausch gibt es folgende Investitionszuschüsse:
- eine Grundförderung von 30 Prozent bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen;
- ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümer*innen
Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Darüber hinaus können alle Antragstellergruppen für besonders effiziente Biomasseheizungen einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten beziehungsweise für Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn diese als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Wo geht es zum Antrag und wo gibt es weitere Infos?
Die KfW ist für die Förderung zuständig, dort geht es auch zum Antrag (s. u.).
Weitere Informationen zum neuen Heizungsgesetz und seinen Bestimmungen gibt es entweder direkt auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (s. u.).
Auch die Mitarbeitenden des LSB Berlin helfen Ihnen gern zu diesem und weiteren Themen weiter. Für Fragen der Sportinfrastruktur ist dies Janine Endres unter janine.endres@lsb-berlin.de oder +49 30 30002-125.