FAQ zur Gemeinnützigkeit des E-Sports

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Manchmal entsteht Sport dort, wo man ihn lange nicht vermutet hat. Nicht auf dem Rasen, nicht in der Halle, nicht auf der Laufbahn, sondern vor Bildschirmen, mit Headset, Controller, Tastatur und Maus.

Seit dem 1. Januar 2026 ist E-Sport in Deutschland als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Was bedeutet das für Berliner Sportvereine und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen, um E-Sport korrekt in ihre gemeinnützigen Zwecke zu integrieren? Der DOSB hat dazu ein FAQ veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen zur Gemeinnützigkeit des E-Sportsbeantwortet.