Dass bürgerschaftliches Engagement den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärkt, ist ein Standardsatz in politischen Reden. Demokratische Gesellschaften sind auf dem ehrenamtlichen Engagement der Menschen, auf deren Sinn für Gemeinschaft und Gemeinwohl gegründet.
Die Bundesregierung hat auf vielfältige Forderungen zur Stärkung durch den Kabinettsbeschluss für ein Steueränderungsgesetz reagiert. Die Maßnahmen haben positive Auswirkungen für ehrenamtlich im Sport engagiert wirkende Menschen.
Die Übungsleiterpauschale wird auf (von 3.000 ) 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf (von 840) 960 Euro angehoben. Wer sich in einem Verein engagiert, soll künftig von einem gesetzlichen Haftungsprivileg profitieren, wenn er oder sie für die Tätigkeit im Verein maximal 3.300 Euro jährlich erhält. Durch diese Erweiterung des Haftungsprivilegs soll sichergestellt werden, dass sich niemand durch Haftungsrisiken von einer ehrenamtlichen Tätigkeit abgehalten sieht.
Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50 000 Euro angehoben. Damit werden Geschäftsbetriebe, die lediglich geringe Umsätze erwirtschaften, mit ihren Gewinnen von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung freigestellt. Davon profitieren können beispielsweise Vereine, die ein Vereinscafe betreiben
Darüber hinaus wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100 000 Euro pro Jahr betragen, abgeschafft. Auch davon profitieren Vereine und viele soziale Sportprojekte.
Und auch dem Nachhaltigkeitsbestreben von Vereinen wurde Rechnung getragen: Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen werden zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen die Gemeinnützigkeit der Vereine nicht gefährden.
In Kraft treten werden die Änderungen im Januar 2026.
