Verbände, die das Kinderschutzsiegel nicht erlangt haben, müssen einen Beitrag von 50 Cent pro Verbandsmitglied unter 18 Jahren zahlen. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2025, bis zum 30. Juni 2025 müssen die Verbände auch nachgewiesen haben, dass sie alle Kriterien erfüllen. "Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Sportvereine und Sportverbände zu sicheren Orten zu machen. Eltern sollen den Vereinen ihre Kinder mit einem guten Gefühl anvertrauen können", sagte LSB-Präsident Thomas Härtel bei der Mitgliederversammlung des LSB Berlin am Freitag.
„Wir beabsichtigen zudem, das Kinderschutzsiegel in Verbänden und Vereinen ab 2026 als verpflichtende Voraussetzung für Förderungen einzuführen“, sagte Härtel. Auch in der Fördervereinbarung des LSB mit dem Berliner Senat ist festgeschrieben, dass Förderungen mit dem Kinderschutzsiegel verknüpft werden. Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm erfolgt der Start 2026 oder 2027. Hierzu werden die Richtlinien der Förderprogramme entsprechend erweitert. Der LSB Berlin wird die Verbände und Vereine während des gesamten Prozesses unterstützen und beraten.
Stand November 2024 sind 27 von 81 Verbänden und 88 Vereine des LSB Berlin im Besitz des Kinderschutzsiegels. „Das Kinderschutzsiegel ist ein wichtiger Beitrag, um eine Kultur des Hinschauens im Sport zu fördern“, sagte LSB-Direktor Friedhard Teuffel.