Kinderschutz ist keine Zusatzaufgabe, sondern Grundbedingung für guten Sport. Die Leitlinie bietet Vereinen, Verbänden und Bezirkssportbünden eine verbindliche Orientierung, wie Schutzkonzepte aufgebaut, gelebt und weiterentwickelt werden können – pragmatisch, nachvollziehbar und wirksam.
Im Mittelpunkt steht die Verantwortung der Organisationen: klare Zuständigkeiten, transparente Regeln und qualifizierte Ansprechpersonen schaffen Strukturen, die Kinder und Jugendliche schützen und stärken. Das verpflichtende Kinderschutzsiegel macht diesen Anspruch sichtbar – nach innen wie nach außen – und steht für eine Haltung, die nicht erst reagiert, wenn etwas passiert, sondern vorsorgt.
Die Leitlinie versteht Kinderschutz als fortlaufenden Prozess. Sie betont die Bedeutung von Prävention, Beteiligung und regelmäßiger Überprüfung und macht deutlich: Vertrauen entsteht dort, wo Schutzkonzepte ernst genommen und konsequent umgesetzt werden. So wird der organisierte Sport in Berlin zu einem Ort, an dem Kinder und Jugendliche nicht nur Leistung und Gemeinschaft erfahren, sondern vor allem Sicherheit.
Was bedeutet das Kinderschutzsiegel für die Förderung?
Mit der Einführung des LSB-Kinderschutzsiegels setzt der LSB Berlin ein starkes Zeichen für einen sicheren Sport für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt. Gleichzeitig erfüllt der LSB damit die Fördervereinbarung mit dem Land Berlin, die festlegt, dass Vereins- und Verbandsförderungen zukünftig an das Vorliegen des Kinderschutzsiegels geknüpft werden müssen.
Das bedeutet für Vereine und Verbände:
Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm benötigen Berliner Sportvereine und -verbände ab 2026 bzw. 2027 das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten:
Verpflichtendes LSB-Kinderschutzsiegel zum 01.01.2026 (Übergangsfrist 31.12.2026)
- Hauptberufliche Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport
- Hauptberufliche Verwaltungskräfte
- Allg. Verbandsförderung / Sportliche Aufgaben / Sonderzuwendung Digitalisierung
- Leistungssportförderung inkl. NK2
- Trainer*innen im Spitzensport
Verpflichtendes LSB-Kinderschutzsiegel zum 01.01.2027 (Übergangsfrist 31.12.2027)
- Übungsleiter*innen-Bezuschussung
- Kita, Schule und Sportverein
- Förderung des Schwimmens
- Sonstige Förderprogramme für Kinder und Jugendliche
Wann ist das Kinderschutzsiegel nicht verpflichtend?
Sollte das LSB-Kinderschutzsiegel für Ihren Verein nicht verpflichtend sein, weil:
- keine Mitglieder unter 18 Jahren vorhanden sind,
- keine Angebote für minderjährige Menschen bestehen,
- keinerlei Tätigkeitsbezug zu Kindern und Jugendlichen besteht,
bitten wir Sie, die dafür vorgesehene Erklärung zu unterzeichnen und an foerdermittel@lsb-berlin.de zu senden. Wir prüfen Ihre Anfrage, ob Fördermittel auch ohne LSB-Kinderschutzsiegel bewilligt werden können, und melden uns zeitnah bei Ihnen. Weitere Informationen finden Sie auf der LSB-Website in der Themenwelt Fördermittel.
