Mindestlohn steigt ab 2026 – Auswirkungen auch für Sportvereine

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Die Mindestlohnkommission hat neue Mindestlohnsätze beschlossen – mit direkten Konsequenzen für Vereine als Arbeitgeber. Ab 2026 müssen auch gemeinnützige Organisationen höhere Löhne zahlen und die neuen Minijob-Grenzen beachten.

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte eine zeitnahe Umsetzung an.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – auf 14,60 € brutto.

Diese Anhebung betrifft nicht nur klassische Beschäftigungsverhältnisse, sondern wirkt sich auch auf geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) aus. Die Verdienstgrenzen werden entsprechend angepasst:

  • 2026: 603,00 € monatlich
  • 2027: 633,00 € monatlich

Für Sportvereine als Arbeitgeber– etwa bei der Beschäftigung von Übungsleitenden, Platzwarten oder Verwaltungskräften – bedeutet das: Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ist verpflichtend, unabhängig vom Vereinsstatus.

Unser Tipp: Finanzielle Planung jetzt anpassen

Wir empfehlen allen Vereinen, die neuen Lohnuntergrenzen in ihrer Haushalts- und Personalplanung rechtzeitig zu berücksichtigen. Andernfalls drohen Nachzahlungen oder rechtliche Konsequenzen.

Hintergrund

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt und wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Ziel ist die Sicherung eines angemessenen Einkommensniveaus, insbesondere im unteren Lohnsegment.