Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro, das entspricht 7.236 Euro im Jahr. Maßgeblich ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Beschäftigten, auch wenn die Verdienstgrenze nicht ausgeschöpft wird. Wer bereits Verträge hat, sollte jetzt prüfen, ob Stundenzahl und Vergütung dazu passen.
Weniger bekannt ist die kurzfristige Beschäftigung, so etwas wie die Schwester des Minijobs: Sie läuft höchstens drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, der Mindestlohn gilt auch hier – die monatliche Verdienstgrenze jedoch nicht. Für Vereine bedeutet das mehr Flexibilität, etwa bei Projekten mit klarer Laufzeit.
Formalien bleiben Pflicht. Arbeitszeiten müssen in beiden Varianten erfasst werden. Der Arbeitsvertrag hat die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz zu enthalten: Daten beider Parteien, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Beginn und Kündigungsfristen. So ist für beide Seiten klar, worauf sie sich verlassen können.
Für Rentnerinnen und Rentner ist der Minijob eine attraktive Option: Einkünfte sind in voller Höhe möglich, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Wer neben der Altersrente sogar in einem regulären Arbeitsverhältnis arbeitet, behält nicht nur die volle Rente, sondern sammelt zusätzlich Rentenpunkte.
Und was heißt das für Vereine, die erstmals einstellen? Zuerst bei der für Sportvereine zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eine Unternehmensnummer beantragen, anschließend bei der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer – sie ist der Schlüssel für Meldungen und Abgaben an die Minijob-Zentrale. Für Minijobber führen Arbeitgeber an die Knappschaft-Bahn-See rund 31 Prozent der Vergütung als Abgaben ab; hinzu kommt der VBG-Beitrag, dessen Höhe von der Art der Beschäftigung abhängt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen die Umlagen geringer aus. Wer das in die Finanzplanung einrechnet, verhindert Überraschungen.
Weitere Informationen, Merkblätter und Rechenbeispiele stellt die Minijob-Zentrale bereit: www.minijob-zentrale.de.
