Neue Steuernummer für wirtschaftlich tätige Vereine

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Ab November 2024 wird wirtschaftlich tätigen Vereinen eine bundesweit einheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Erfahren Sie, was Sie wissen müssen und welche Schritte notwendig sind.

Seit dem 1. November 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ein. Diese einheitliche Kennung dient der eindeutigen Identifikation wirtschaftlich tätiger Vereine und soll langfristig die Kommunikation mit Behörden erleichtern. Die Einführung ist Teil eines digitalen Verwaltungsprozesses, der Bürokratie abbaut und Effizienz steigert.

Wer ist betroffen?

Die Vergabe der W-IdNr. betrifft alle Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten. Die Nummer wird automatisch durch das BZSt zugeteilt und bleibt unabhängig vom Standort des Vereins dauerhaft gültig.
 
Was ist zu beachten?
 
Vereine, die ihre W-IdNr. erhalten haben, sind verpflichtet, diese gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Digitalen-Dienstegesetzes (DDG):

  • im Impressum ihrer Vereins-Website einzutragen
  • auf allen steuerlichen Dokumenten anzugeben

Die Zuteilung erfolgt automatisiert, und während der Übergangsphase bis 2026 ist die Angabe der bisherigen Steuernummer auf steuerlichen Formularen weiterhin möglich.