Sportstättenförderung aus Sondervermögen: Bis 15. Januar 2026 Bedarfe bei Bezirken anmelden

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Berliner Sportvereine müssen ihre Bedarfe bei den Bezirken anmelden, wenn sie Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für die Modernisierung ihrer Sportstätten erhalten wollen. Die direkte Antragstellung kann nur über die Kommunen beim Bund erfolgen.

Der Bund stellt über das Sondervermögen insgesamt 1,066 Milliarden Euro für die Modernisierung von Sportstätten bereit. Dazu gehören das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) mit bislang 666 Millionen Euro, ein Bädersanierungsprogramm mit 250 Millionen Euro sowie 150 Millionen Euro für Spitzensportstätten. Die Programme sollen das Sportstättensanierungsprogramm (SSP) ergänzen.

Der erste Projektaufruf für das SKS-Programm ist bereits veröffentlicht, weitere Aufrufe – insbesondere für die neuen Mittel ab 2026 – werden folgen. Noch ist offen, wann genau die neuen Förderprogramme im Detail starten und wie die Mittel verteilt werden. Klar ist aber: Die kommenden Jahre bieten wichtige Chancen für die Modernisierung der Sportinfrastruktur.

Sportvereine sollten aktiv auf ihre Bezirksämter zugehen, wenn

  • sie Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Sportstätte sind oder
  • sie eine öffentliche Sportstätte nutzen, bei der ein Sanierungsbedarf besteht.

Die Bezirke sind zentrale Partner in der Vorbereitung und Einreichung von Projekten – frühzeitige Abstimmung erhöht die Chancen, dass Bedarfe berücksichtigt und Fördermöglichkeiten genutzt werden können.