Zuwendungsempfängerregister jetzt online

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Das neue bundesweite Zuwendungsempfängerregister ist öffentlich einsehbar. Prüfen Sie den Status Ihres Vereins und erfahren Sie, was bei Aktualisierungen zu beachten ist.

Das bundesweite Zuwendungsempfängerregister ist ab sofort online verfügbar. Damit wird für jeden transparent, ob eine Organisation aktuell als gemeinnützig anerkannt ist und Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Für die Einsicht ist keine Registrierung oder Account-Erstellung erforderlich.
 
Was sollten Vereine beachten?
 
Wenn Sie die Daten Ihres Vereins im Register überprüfen und feststellen, dass diese nicht aktuell sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Aktualisierungen können ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgenommen werden. Selbstständige Änderungen durch Vereine sind nicht möglich.
 
Falls Ihr Verein noch nicht im Register erscheint, besteht kein Grund zur Sorge. Aufgrund der Vielzahl der Daten erfolgt die Eintragung schrittweise.