FAQ
Es gibt zu wenig Sportflächen in Berlin!
Es gibt zu wenig Schwimmbäder in Berlin!
Viele Sportanlagen müssen dringen renoviert, saniert oder modernisiert werden!
Die Wartelisten in Berliner Sportvereinen zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen sind zu lang!
Es gibt zu wenige Übungsleitende!
Wir brauchen ein tägliches Sportangebot in Schulen!
Ehrenamtlich Engagierte müssen stärker entlastet werden!
Die Liste der Herausforderungen im Berliner Sport ist lang. Und sie könnte noch weiter gefüllt werden.
Der Berliner Senat kennt die Probleme für den Sport in Berlin. Schon in den vergangenen Jahren hat die Sportförderung – unter anderem in Form der „Fördervereinbarung Zukunftssicherung Sport“ starken Rückhalt im Senat gefunden -trotz der angespannten Haushaltslage.
Eines ist klar: Berlin hat in den zurückliegenden Jahren die finanziellen Mittel nicht aufbringen können, die notwendig wären, um den Sanierungsstau bei den Sportstätten aufzulösen. Mehr als eine Milliarde Euro wären dazu nötig – unabhängig von den immer anfallenden Betriebskosten.
Das Geld, das jetzt vom Bund im Zuge des Sondervermögens kommt, wird nur in einem kleinen Maße dem Berliner Sport zugutekommen. Dis Bundesmilliarde Sport pro Legislaturperiode würde für Berlin jährlich knapp mehr als 11 Millionen Euro bedeuten. Ein Tropfen auf den heißen Stein.
Daraus folgt für uns: Ohne zusätzliche Mittel für den Sport wird es in absehbarer Zeit keine nennenswerte Entlastung des Sports in Berlin geben. Da helfen auch keine Forderungen, man solle Geld direkt in den Sport geben, anstatt sich für die Spiele zu bewerben. Denn wo soll dieses Geld herkommen?
Warum unterstützt der Landessportbund eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele?
Schon in der Bewerbung und erst recht in der Austragung der Spiele liegen große Chancen für unsere Stadt.
Der Sport kann seine Wirkung als große verbindende, gesundheitsfördernde und begeisternde Kraft viel stärker zur Entfaltung bringen. Diese Kraft wirkt in Kitas, in den Schulen, in der Arbeitswelt bis hinein in die älteren Lebensphasen.
Für uns geht es um Zugang zum Sport für alle – mit qualifiziertem Personal und guten Sportstätten zum Wohlfühlen.
Braucht man für diese Ziele wirklich die Spiele?
Beispiele wie zuletzt Paris 2024, London 2012 oder Barcelona 1992 zeigen, dass mit den Spielen Projekte zur Sport- und Stadtentwicklung viel schneller und fokussierter umgesetzt werden können.
In Paris waren das zum Beispiel 60 Kilometer Radwegenetz oder Schwimmhallen in ganz Frankreich. Es wurden nicht nur die Wettkampfstätten für die Spiele hergerichtet, sondern Sportprojekte im ganzen Land gefördert.
Die Spiele als größtes Sportereignis der Welt schaffen unvergleichliche Aufmerksamkeit und eröffnen dadurch neue Ressourcen – die Entscheidung politischer Entscheidungsträger bringt verbindliche Zusagen zur Förderung des Sports mit sich.
Diese Zusagen müssen auf klar definierten Zielen basieren, die die Förderung der gesamten Sportinfrastruktur beinhaltet..
Die Bewerbung, und noch mehr die Ausrichtung von Spielen, kann dazu beitragen, unsere Stadt im Sinne einer bewegten Stadt für ihre Bewohner*innen zu entwickeln. Das schließt auch die Verbindung mit kulturellen Initiativen und Institutionen ein, die Weiterentwicklung der Mobilität und auch die Schaffung von neuem Wohnraum durch das Olympische und Paralympische Dorf.
Was kosten die Spiele?
Berlin verfolgt eine sogenannte „Low-Impact-Bewerbung“, bei der vor allem vorhandene Sportanlagen genutzt werden oder temporär ertüchtigt werden (Beispiel Sport in der Messe oder in Hangars im Flughafen Tempelhof). Kostenschätzungen für Berlin zum jetzigen Zeitpunkt abzugeben, ist auf einer seriösen Grundlage noch nicht möglich. Das Grobkonzept wird nun in den kommenden Monaten verfeinert. Bis Ende des Jahres sollte eine erste valide Kostenschätzung vorliegen.
Wie wird die Bevölkerung in den Bewerbungsprozess eingebunden?
Anders als in anderen Bundesländern sieht die Berliner Landesverfassung nicht vor, dass das Parlament oder der Senat die Bevölkerung direkt befragen können.
Die Bevölkerung selbst kann über ein Volksbegehren einen Volksentscheid anstreben. Das hat der Landessportbund auch geprüft. Durch die vorgegebenen Fristen und Abläufe würde der Volksentscheid jedoch nicht mehr vor der Entscheidung des DOSB im September 2026 durchgeführt werden können.
Deshalb hat sich der LSB für eine Volksinitiative entschieden, also für die Sammlung von mehr als 20.000 Unterschriften, um einen Beschluss des Abgeordnetenhauses für die Bewerbung und eine damit verbundene Sportentwicklungsoffensive zu erwirken. Die beinhaltet auch ein tägliches Sportangebot für Kinder in den Schulen und einen Fonds zur Förderung der Sportinfrastruktur und des Personals im Sport.
Der Landessportbund Berlin wird den direkten Kontakt zu seinen Verbänden und Vereinen durch Informations- wie Diskussionsveranstaltungen pflegen und Vereine und Verbände besuchen, um die Bewerbung zu erläutern und Anregungen wie Kritik entgegenzunehmen.,
Der Senat wird seinerseits einen Beteiligungsprozess durchführen, um die Bevölkerung mit ihren Vorstellungen, Ideen aber auch Bedenken inhaltlich in die Bewerbung einzubeziehen.
Wann entscheiden denn der DOSB und das IOC, wer die Spiele für welches Jahr bekommt?
Der DOSB wird bei seiner Mitgliederversammlung im September 2026 über den deutschen Bewerber für die Spiele entscheiden. Derzeit ist noch offen, um welches Jahreszahl es geht, ob um 2036, 2040 oder 2044, zumal das IOC gerade an einer Änderung des Vergabeverfahrens arbeitet.
Bislang ging der DOSB von einer Vergabe der Spiele 2036 in den Jahren 2026 oder 2027 aus. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass das IOC noch einmal zwei Spiele auf einmal vergibt, also zum Beispiel 2036 und 2040, so wie es auch die Spiele 2024 und 2028 zusammen vergeben hatte.
Wie genau funktioniert die Volksinitiative?
Alle Einwohner*innen von Berlin haben das Recht, das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (die Berlin betreffen) zu beauftragen.
Es sind mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften notwendig, damit sich das Parlament mit den Forderungen der Initiative befasst.
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle
- Einwohner*innen von Berlin,
- die zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind,
- die mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind.
Auf die Staatsangehörigkeit und die Wahlberechtigung kommt es nicht an. Daher können auch Einwohner*innen mit anderen Staatsangehörigkeiten an einer Volksinitiative teilnehmen.
Wie läuft die Unterschriftssammlung ab?
Eine Volksinitiative muss von mindestens 20.000 teilnahmeberechtigten Personen durch ihre Unterschrift und durch gültige Angaben auf einer Unterschriftenliste unterstützt werden.
Der Landessportbund hat die Unterschriftenliste zum Download bereitgestellt.
Alle, die die Initiative unterstützen wollen, können sich die Liste herunterladen und Unterschriften sammeln. Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist zudem wichtig zu beachten:
Jede Unterschrift muss im Original vorliegen.
Alle Felder der Liste müssen vollständig ausgefüllt sein.
Die Unterschriftenliste kann nicht eingescannt oder fotokopiert werden, um ihn an den LSB auf elektronischem Weg zu übermitteln. Es zählt nur der Originalbogen, der entweder postalisch an den
Landessportbund Berlin, Jesse-Owens-Alle 2, 14053 Berlin
geschickt oder vorbei gebracht wird.
Jeder Verein kann Exemplare der Liste seinen Vereinsmitgliedern aushändigen, damit diese in ihrem privaten Umfeld für die Volksinitiative werben.
Jede Privatperson kann die Liste herunterladen und Unterschriften sammeln.
Der Landessportbund Berlin wie auch die Initiative „Wir… für die Spiele“ werden mit Freiwilligen bei großen Sportevents wie den Familiensportfesten des LSB (20. Juli 2025), dem ISTAF (27. Juli 2025) und vielen anderen vor Ort sein.
Wer prüft die Unterstützungsunterschriften?
Die Unterstützungsunterschriften werden durch die Initiatoren der Volksinitiative bei der für Inneres zuständige Senatsverwaltung abgegeben. Diese leitet die Unterstützungsunterschriften an die Bezirksämter weiter. Innerhalb von 15 Tagen prüfen die Bezirksämter anhand der Angaben im Melderegister die Unterstützungsunterschriften.
Was geschieht nach der Prüfung?
Zulässige Volksinitiativen werden innerhalb von 4 Monaten im Abgeordnetenhaus von Berlin beraten. In den Fachausschüssen werden die Initiatoren der Volksinitiative angehört.
Datenschutz
Die Unterschriftenlisten werden im LSB in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt und dann an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet. Die Daten werden nicht gespeichert, nicht an Dritte weiteregegeben oder für andere Zwecke benutzt.