Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin (unmittelbares oder mittelbares Mitglied)
- Sportliche Förderungswürdigkeit, bestätigt durch die zuständige Senatsverwaltung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid mit dem Zweck „Förderung des Sports“
- Kinderschutzsiegel des LSB (Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Kinderschutzsiegel)
- Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge (pro Monat mindestens: Kinder: 4,60 € / Erwachsene: 6,90 €)
- Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (seit 2014)
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung*
- Verwendung der Mittel wirtschaftlich und sparsam
- Zuwendungsempfänger müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen
*Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört die Aufstellung des Haushaltsplanes und Jahresabschlusses mindestens nach den Grundsätzen der Einnahmen- und Ausgaben- Rechnung. Die Aufzeichnungen in der Buchführung sind vollständig, richtig, übersichtlich und zeitgerecht durchzuführen. Fristen des Fördermittelgebers (LSB Berlin) werden eingehalten. Bei Änderungsbedarf, Herausforderungen o.ä. im Förderzeitraum wird der Fördermittelgeber (LSB Berlin) proaktive und frühzeitige informiert.
Keine Förderung ohne LSB-Kinderschutzsiegel!
So setzt der LSB Berlin ein Zeichen für einen sicheren Sport für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt und wird damit auch der Fördervereinbarung mit dem Land Berlin gerecht, die festschreibt, dass Vereins- und Verbandsförderungen mit dem Kinderschutzsiegel verknüpft werden müssen.
Das bedeutet: Abhängig vom Förderprogramm benötigen Berliner Sportvereine und -verbände ab 2026 bzw. 2027 das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Kinderschutzsiegel.
Nutzen Sie unser nachstehendes Prüfschema, um herauszufinden, ob auch das LSB-Kinderschutzsiegel auch für Ihren Verein / Verband verpflichend ist.
Sollte das LSB-Kinderschutzsiegel für Sie nicht verpflichtend sein, weil ihr Verein:
- keine Mitglieder unter 18 Jahren hat,
- keine Angebote für minderjährige Menschen anbietet,
- keinerlei Tätigkeitsbezug zu Kindern und Jugendlichen besteht
bitten wir Sie, diese Erklärung zu unterzeichnen und an Marina.Herrmann@lsb-berlin.de zu senden. Wir prüfen Ihre Anfrage, Fördermittel auch ohne LSB-Kinderschutzsiegel zu erhalten, und melden uns bei Ihnen.
Prüfschema:
Allgemeine Anfragen & Beratung
Team Fördermittelmanagement
14053 Berlin