Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin (unmittelbares oder mittelbares Mitglied)
  • Sportliche Förderungswürdigkeit, bestätigt durch die zuständige Senatsverwaltung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid mit dem Zweck „Förderung des Sports“
  • Kinderschutzsiegel des LSB (Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Kinderschutzsiegel
  • Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge (Kinder: 4,60 € / Erwachsene: 6,90 €)
  • Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (seit 2014)
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung*
  • Verwendung der Mittel wirtschaftlich und sparsam
  • Zuwendungsempfänger müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen 

 

*Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört die Aufstellung des Haushaltsplanes und Jahresabschlusses mindestens nach den Grundsätzen der Einnahmen- und Ausgaben- Rechnung. Die Aufzeichnungen in der Buchführung sind vollständig, richtig, übersichtlich und zeitgerecht durchzuführen. Fristen des Fördermittelgebers (LSB Berlin) werden eingehalten. Bei Änderungsbedarf, Herausforderungen o.ä. im Förderzeitraum wird der Fördermittelgeber (LSB Berlin) proaktive und frühzeitige informiert. 

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