Fördermittel-News: 25.000 € für inklusive Sportgruppen

Der Landessportbund Berlin startet 2026 das neue Modellprojekt „Inklusionsbonus“, als Teil des Förderprogramms „Bezuschussung von Übungsleitenden in Sportorganisationen“, welches durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport finanziert wird. Ziel des Modellprojekts ist es, mehr inklusive Sportangebote in Berliner Vereinen zu fördern. Eine inklusive Sportgruppe ist ein regelmäßig stattfindendes Breitensportangebot, das offen für Menschen mit und ohne Behinderungen ist und dies in seiner Kommunikation sichtbar macht (z.B. auf der Vereinswebsite, in Ausschreibungen, Flyern oder Social-Media-Beiträgen). Die Gruppe zeichnet sich durch eine ausgeprägte Willkommenskultur aus (z.B. offene Ansprache, barrierearme Zugänge, wertschätzender Umgang), fördert die gleichberechtigte Teilhabe aller Teilnehmenden und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse. 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind förderungswürdige Berliner Sportorganisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sportgruppen, an denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen. Für jede anerkannte inklusive Sportgruppe gibt es einen Inklusionsbonus von 500 Euro. Insgesamt stehen 25.000 Euro Förderung zur Verfügung. Damit können bis zu 50 Sportgruppen gefördert werden. Pro Verein darf nur eine inklusive Sportgruppe beantragt werden. Bezuschusst werden die Übungsleiter*innen Honorare.

Wie funktioniert die Förderung?

Vereine reichen eine kurze Beschreibung ihres Sportangebots ein. Darin werden die Zielgruppe, die inklusive Gestaltung des Angebots und mögliche Kooperationen dargestellt.

Voraussetzung ist, dass Menschen mit Behinderung regelmäßig am Angebot teilnehmen. Als regelmäßig gelten mindestens 12 durchgeführte Termine im Jahr. Die Übungsleiter*innen benötigen eine anerkannte Lizenz (mindestens Lizenzstufe C).

Was ist wichtig?

  • Keine Nachweise über das Vorliegen einer Behinderungen erforderlich
  • Das Angebot soll dauerhaft und nachhaltig angelegt sein
  • Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX sowie zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V sind von der Förderung ausgeschlossen

Antragstellung

Anträge können noch bis zum 30.09.2026 für das Förderjahr 2026 eingereicht werden.

Antragsformular

Philippe Euler

Sachbearbeiter
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Allgemeine Anfragen & Beratung

Team Fördermittelmanagement

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