Hier finden sich die Förderrichtlinien der Förderprogramme des Landessportbunds Berlin.

Förderrichtlinien legen die Voraussetzungen, Bedingungen und Verfahren für die Vergabe von Fördermitteln fest. Sie sind die Grundlage dafür, dass Fördermittel transparent, fair und zweckgebunden vergeben werden. Damit bieten sie eine verlässliche Orientierung, welche Förderprogramme für Sportvereine oder Sportverbände infrage kommen und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Für sportliche Zwecke erhält der Landessportbund Berlin (LSB) Zuwendungen aus der Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB). Der LSB ist berechtigt, diese Zuwendungsmittel zur Erfüllung bestimmter Zwecke an seine Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) und deren Vereine weiterzugeben.

Die Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) können vom LSB ermächtigt werden, Zuwendungsmittel an ihre Mitglieder (Sportvereine) weiterzugeben. 

Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen. Die Fördervoraussetzungen finden sich im Förder-Check

Die Förderungsmaßnahmen und die dafür verfügbaren Mittel werden durch den jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB festgelegt. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel sind Ablehnungen und Kürzungen möglich.

 

Ansprechpersonen

Jens Krüger

Leiter Bereich Finanzen und Service

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Sarah Duttenhöfer

Leiterin Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung zu den aus dem Verbandsbetrieb entstehenden Kosten gewähren.

Die Fördervoraussetzungen für Verbände finden sich im Förder-Check

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Mitgliedsorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Antragstellung: Nicht notwendig. 

Abrechnung: Bis zum 30.04. des Folgejahres einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis bis 50.000 €. Darüber hinaus Nachweis der Verwendung durch Belege. Zusätzlich Vorlage des Jahresabschlusses.

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung zu den aus dem Verbandsbetrieb entstehenden Kosten gewähren.

Die Fördervoraussetzungen für Verbände finden sich im Förder-Check

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Mitgliedsorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Antragstellung: Nicht notwendig. 

Abrechnung: Bis zum 30.04. des Folgejahres einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis bis 50.000 €. Darüber hinaus Nachweis der Verwendung durch Belege. Zusätzlich Vorlage des Jahresabschlusses.

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung zu den aus dem Verbandsbetrieb entstehenden Kosten gewähren.

Die Fördervoraussetzungen für Verbände finden sich im Förder-Check

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Mitgliedsorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Antragstellung: Nicht notwendig. 

Abrechnung: Bis zum 30.04. des Folgejahres einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis bis 50.000 €. Darüber hinaus Nachweis der Verwendung durch Belege. Zusätzlich Vorlage des Jahresabschlusses.

Ansprechperson

Sabine Bock

Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Zuwendungen für den Leistungssport: Trainingslager, Lehrgänge, Wettkämpfe etc.

Wer wird gefördert:

  • Der LSB fördert insbesondere die Landesfachverbände, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten*innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten.

Finanzierungsart(en):

  • Bei dem Zuwendungsprogramm handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung.

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung.

Antragsfrist(en):

  • Antragstermin ist der 15.12. des Vorjahres
  • Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 80 % nach Vorliegen der Einverständniserklärung sowie der im Bewilligungsbescheid angeforderten Unterlagen.

Nachweisverfahren:

  • Zum 15.10. des Bewilligungsjahres ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der restlichen Bewilligungssumme.

Was gefördert wird:

  • Antragstellende für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband sind die Berliner Sportfachverbände

Wer wird gefördert:

  • Trainer*innen mit Anstellung beim Verband

Finanzierungsart(en):

  • Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • Förderung des Landessportbunds Berlin bis max. 80 % der Gesamtfinanzierung bei Trainern*innen mit Anstellun beim Verband
  • Bei der Förderung von Trainer*innen im Minijob max. 500 €/Monat und max. 6.000 €/Jahr. Abgerechnet werden können nur volle Einsatzstunden

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt, sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung

Antragsfrist(en):

  • Antragstellung zum 15.12. des Vorjahres

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung erfolgt in 4 Raten bei Trainer*innen mit Anstellung beim Verband

Nachweisverfahren:

  • Beim Zuwendungsprogramm für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband ist neben dem Verwendungsnachweis das Jahreslohnjournal und ein Tätigkeitsbericht des/der jeweiligen Trainer*in einzureichen.

Ansprechperson

Jacqueline Markgraf

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Mannschaften der 1. Bundesliga.

Wer wird gefördert:

  • Bundesligavereine

Ziel:

  • Förderung der Vorbereitung und Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Bundesliga (inklusive europäischer Wettbewerbe)

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung; Obergrenze: 25.000 €
  • Förderung zusammen mit Stiftung DKLB

Höhe der Eigenmittel:

  • Bei DKLB-Stiftung: 1/3, beim LSB: in angemessener Höhe

Sonstige Hinweise:

  • Fehlbetrag muss 2.500 € überschreiten
  • Förderung nur bei einem maximalen Gesamtetat pro Saison von 1 Mio. € möglich
  • Antrag über Verband (gutachterliche Äußerung)

Antragsfrist(en):

  • Formblatt: bis zum 31.01. des Jahres
  • Antrag: mindestens 4 Wochen vor Saisonbeginn (1. Wettkampftag)

Auszahlungsverfahren:

  • Nach Mittelanforderung und Prüfung sowie Einverständniserklärung des Vereins

Nachweisverfahren:

  • Einfacher Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) bis spätestens 2 Monate nach Saisonende (letzter Wettkampftag)

Ansprechperson

Sebastian Huger

Sachbearbeiter
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Info

Fördergelder für 2025 ausgeschöpft

Was gefördert wird: 

  • Aufbau und die Verbesserung der Online Präsenz digitale Vereinsverwaltung und Vereinsmanagement digitale Veranstaltungs-/Terminplanung (z. B. Trainings, Wettkämpfe, Events etc.) 
  • eine interne digitale Vereinskommunikation, digitale Wettkampfplanung und Durchführung digitale Mess- und Wertungssysteme digitale Sportgeräte Systeme zur Durchführung von digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen digitale Grundsysteme (Server, Cloudsysteme etc.), 
  • und Datensicherheit, 
  • Aufbau und das Angebot digitaler Vereinsangebote

Wer wird gefördert: 

  • Förderungswürdige Berliner Sportverein und Sportverbände

Finanzierungsart(en): 

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis maximal 14.000 € Netto Projektsumme, Fördersumme des Senats (Stand 2023) 335.000€

Antragsfrist(en): 

  • Anträge können ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober gestellt werden. Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren: 

  • Der Landessportbund Berlin zahlt die Zuwendung aus, wenn die zu fördernde Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat, die Einverständniserklärung fristgerecht beim Landessportbund Berlin eingegangen ist und die Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Landessportbund Berlin erfolgte. In Ausnahmefällen kann eine Vorschusszahlung beantragt werden.

Nachweisverfahren: 

  • Die zweckgebundene Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Förderjahrs mittels Abrechnungsformular (inkl. Belegnummern und Zahlungsdatum) und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte usw.) nachzuweisen. Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

Rechtliche Grundlage: Sportförderrichtlinien für Digitalisierung der Vereine (SFR DigiV) vom 10.01.2023, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)


Ansprechperson:

Marina Pfennig

Assistentin des Abteilungsleiters und der Abteilung Finanzen und Service

E-Mail: fp.digitalisierung@lsb-berlin.de

Tel.: (+49 30) 30002-120


 

PROJEKTFÖRDERUNG (Fördergelder für 2025 ausgeschöpft!)

Der LSB bezuschusst Projekte im Rahmen der Vereinsentwicklung. Diese können sich im Aufbau neuer Sportangebote von Alters- und Zielgruppen, zur innovativen Strukturentwicklung im Verein, bei der Erschließung neuer Sporträume und an der Anschaffung von Sportgeräten zum Mitgliederhalt und zur Mitgliedergewinnung orientieren. Dabei können Förderungen im Wert von bis zu 16.000€ in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt werden.

Voraussetzungen

  • Eigenleistung von mind. 25%
  • Je nach Antragshöhe ist das Einholen von Angeboten verpflichtend:
    • Ab 750 € wird ein Angebot und ein weiteres Vergleichsangebot je Position benötigt
    • Ab 2.500 € werden ein Angebot und zwei Vergleichsangebote je Position benötigt
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Projektbeginn
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge
  • neue Angebote; keine Ersatzanschaffungen

 

MASSNAHMENFÖRDERUNG

Der LSB bezuschusst Maßnahmen zur Angebotserstellung für neue Zielgruppen, das Schaffen von Kooperationen und Netzwerken, Initiativen im Bereich Vielfalt und Gleichstellung sowie die Anschaffung von Sportgeräten und Ausstattungen für neue Sportangebote zum Mitgliederhalt und zur Mitgliedergewinnung. Dabei können bis zu 1.000€ je Maßnahme in Form einer Festbetragsfinanzierung gefördert werden. Eine Eigenleistung entfällt.

Voraussetzungen

  • Mitgliederzahl bis 1.500
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Maßnahmenbeginn
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge
  • neue Angebote; keine Ersatzanschaffungen

 

VEREINSENTWICKLUNG IM KIEZ 

Der LSB bezuschusst eine halbe Personalstelle im Rahmen der Vereinsentwicklung mit bis zu 50%. Die inhaltliche Ausrichtung und Ausgestaltung des/der zu fördernden Kiezkoordinators*in kann hierbei sowohl im Schwerpunkt der Weiterentwicklung sozialer Knotenpunkte, der Ansprache neuer, sozial benachteiligter Zielgruppen als auch im Auf- und Ausbau von Nachbarschaftshilfen und Netzwerken verortet sein.

Voraussetzungen

  • Eigenleistung von mind. 50% (eines 20 Stunden-Vertrags)
  • Interessensbekundung bis Dezember des Vorjahres
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Einsatzbeginn
  • Gültige Vereinsmanagerlizenz oder nötige Kenntnisse zur Aufgabenerfüllung
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge

Ansprechperson

Sabine Bock

Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Personalausgaben für die Beschäftigung von hauptberuflichen Verwaltungskräften in Sportvereinen

Wer wird gefördert:

  • Sportvereine mit 1.000 - 1.499 Mitgliedern (Mini-Job-Basis) und
  • ab 1.500 Mitgliedern mit 1 Vollzeitstelle / oder 2 Teilzeitstellen
  • ab 5.000 Mitgliedern mit 2 Vollzeitstellen / oder 4 Teilzeitstellen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Es wird eine Förderung in Höhe von 40 % der anfallenden Personalausgaben der hauptberuflichen Verwaltungskräfte gewährt, höchstens jedoch 12.000 € bei einer/einem vollbeschäftigten Mitarbeitenden im Bewilligungszeitraum. Eine Förderung kann auch gewährt werden, wenn mindestens eine Halbtagsbeschäftigung vorliegt. In diesem Falle verringert sich der Höchstbetrag entsprechend. Bei Vereinen mit 1.000 - 1.500 Mitgliedern ist eine Förderung bis zu 4.500€ zur Unterstützung einer/eines Mitarbeitenden auf Mini-Job-Basis

Höhe der Eigenmittel:

  • Eine Förderung wird nur gewährt, wenn sich die Sportorganisation mit mindestens 60 % an den von der Förderung erfassten Personalausgaben beteiligt.

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • Gesamtfinanzierung der Personalausgaben muss gesichert sein
  • 60% Beteiligung an den Personalausgaben
  • Die Gesamtkosten der Vollzeitstelle dürfen 87.000€ nicht übersteigen

Antragsfrist(en):

  • 31.10. des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr

Auszahlungsverfahren:

  • Der LSB zahlt die Zuwendung auf Anforderung der Sportorganisation erst aus, wenn die Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist. Danach erfolgen die Auszahlungen in zwei gleichen Raten, in den Monaten Juni und Oktober.

Nachweisverfahren:

  • Der Sportverein hat dem LSB die Verwendung der Zuwendung spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis.
  • Originalbelege über:
    • Monatliche Personalausgaben mit dem Beleg durch das Lohnjournal des gesamten Jahres oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
    • aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger und Einzelbetrag ersichtlich sein • Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

Philippe Euler

Sachbearbeiter Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Personalausgaben für die Beschäftigung von hauptberuflichen Verwaltungskräften in Sportverbänden

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportverbände im LSB Berlin
  • ab 2.250 Mitgliedern mit 1 Vollzeitstelle / oder 2 Teilzeitstellen
  • ab 25.000 Mitgliedern mit 2 Vollzeitstellen / oder 4 Teilzeitstellen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Es wird eine Förderung in Höhe von 40 % der anfallenden Personalausgaben der hauptberuflichen Verwaltungskräfte gewährt, höchstens jedoch 12.000 € bei einer/einem vollbeschäftigten Mitarbeitenden im Bewilligungszeitraum. Eine Förderung kann auch gewährt werden, wenn mindestens eine Halbtagsbeschäftigung vorliegt. In diesem Falle verringert sich der Höchstbetrag entsprechend.
  • Höhe der Eigenmittel:
  • Eine Förderung wird nur gewährt, wenn sich die Sportorganisation mit mindestens 60 % an den von der Zuwendung erfassten Personalausgaben beteiligt.

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • Gesamtfinanzierung der Personalausgaben muss gesichert sein
  • 60 % Beteiligung an den Personalausgaben
  • Die Gesamtkosten der Vollzeitstelle dürfen 87.000€ nicht übersteigen

Antragsfrist(en):

  • 31.10 des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr

Auszahlungsverfahren:

  • Der LSB zahlt die Förderung auf Anforderung der Sportorganisation erst aus, wenn die Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist. Danach erfolgen die Auszahlungen in zwei gleichen Raten, in den Monaten Juni und Oktober.

Nachweisverfahren:

  • Der Sportverband hat dem LSB die Verwendung der Förderung spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis.
  • Originalbelege über:
    • Monatliche Personalausgaben, mit dem Beleg durch das Lohnjournal des gesamten Jahres oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
    • aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger und Einzelbetrag ersichtlich sein.
    • Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

Philippe Euler

Sachbearbeiter Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Jens Krüger

Leiter Bereich Finanzen und Service

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Bezuschussung der Übungsleiterentgelte, zur Förderung qualitativ hochwertiger Sportarten in allen Altersklassen und Sportarten

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Es wird ein Zuschuss zu dem von der Sportorganisation gezahlten Übungsleiter*innenentgelt für die volle Zeitstunde (Übungsstunde) gewährt
    • Diplom-Trainer*in, Fußball-Lehrer*in, lizensierte Trainer*in A, Fußball-Trainer*in A
    • lizensierte Trainer*in B, Fußball-Trainer*in B, lizensierte Fachübungsleiter*in, sonstige lizensierte Übungsleiter*in
    • Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, deren Übungsleiterausweise im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) Gültigkeit besitzen und die beim LSB oder beim Berliner Fußball-Verband registriert sind.

Höhe der Eigenmittel:

  • Es wird ein Zuschuss zu dem von der Sportorganisation gezahlten Übungsleiter*innenentgelt gewährt. Die Ausgaben müssen mindestens der Höhe des ausgezahlten Zuschusses entsprechen.

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung

Antragsfrist(en):

  • 31.10. des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr

Auszahlungsverfahren:

  • Der LSB zahlt die Förderung erst aus, wenn die Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist. Danach erfolgen die Auszahlungen bedarfsgerecht in Teilbeträgen:
    • Im Monat Mai des jeweiligen Haushaltsjahres in Höhe von 50 %
    • Im Monat September des jeweiligen Haushaltsjahres in Höhe von 30 %
    • Die Restemittel (20 %) werden nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweise im darauf folgenden Jahr überwiesen

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Förderung ist spätestens bis Ende Februar (Folgejahr) dem LSB nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Mindestens folgende Angaben müssen enthalten sein:
    • Name ÜL, Lizenznummer, gültig bis (Monat/Jahr)
    • Anzahl der geleisteten Übungsstunden, Tatsächlich gezahltes Übungsleiter*innenentgelt
    • Gesamtbetrag der Förderung
    • Die bereits erhaltene Förderung
    • Der noch zu überweisende Restbetrag bzw. zurückzuzahlende Betrag
    • Bei Förderungen über 25.000 € sind mit dem Nachweis die Originalbelege (Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen vorzulegen.

 

 

Philippe Euler

Sachbearbeiter Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Die Sportjugend Berlin kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports Zuwendungen für nachstehende Zwecke gewähren: 

 

  • Modellmaßnahmen für Breiten- und Freizeitsportangebote, Sportschnupperangebote, Trendsportarten; Ehrenpreise und Ehrengaben für Sportveranstaltungen, 
  • Sportmaterial im Rahmen von Förderprogrammen, Projekten und Wettbewerben der Sportjugend Berlin, 
  • Bewegungserziehung im Vorschulalter – Förderung des Aufbaus neuer Kleinkinderabteilungen und Eltern-Kind-Gruppen bzw. Erweiterung bestehender Spiel- und Bewegungsangebote für Kleinkinder, 
  • Feriensportkurse für offene Angebote der Sportorganisationen in den Sommerferien, 
  • sportfachliche Lehrarbeit (Lehrgänge und Seminare).  

Was gefördert wird:

  • Trainer*/in mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport - Personalkostenzuschuss

Wer wird gefördert:

  • Vereine mit mindestens 100 Kinder und Jugendlichen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Höhe der Zuwendung / Eigenmittel (im Jahr 2025):

  • Orientiert am gesetzlichen Mindestlohn für das Land Berlin.
  • bei 20 Std. 8.571,50 € / bei 30 Std. 12.857,00 € / bei 40 Std. 17.143,00 €
  • ca. 50 % der Zuwendungssumme

Sonstige Hinweise:

  • festangestellte Trainer*in mit mindestens 20 Wochenstunden, z. Zt. mindestens 13 € / Std.; Trainer*in muss im Besitz einer gültigen Lizenz sein

Frist(en):

  • Antragsfrist: 1. Oktoberwoche des Vorjahres
  • Nachweisfrist: spätestens 28.02. des Folgejahres

Auszahlungsverfahren:

  • bedarfsgerecht ab April (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen) in Teilbeträgen 90 % der Zuwendung
  • 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr

Nachweisverfahren:

  • ausgefülltes Formblatt, Jahreslohnjournal, Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Sachbericht, ggf. Zahlungsnachweise

Susanne Lucke

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt Anschaffung fair gehandelter Sportartikel (z. B. Sportbälle, Sportbekleidung, sonstige Sportgeräte) und fördert Maßnahmen im Themenbereich Nachhaltigkeit. Anträge in Höhe von bis zu 7.500€ möglich.

Wer wird gefördert:

  • Mitgliedsorganisationen des LSB Berlin (Landesfachverbände, Bezirkssportbünde) und Sportvereine mit sportlicher Förderungswürdigkeit

Ziel:

  • Sportvereine und Sportverbände mit ihren Mitgliedern für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • mind. 50 %

Sonstige Hinweise:

  • Ziel ist die Beschaffung von Sportbällen, sonstigen Sportgeräten und Sportbekleidung aus sozial nachhaltiger Produktion in den Herstellungsländern
  • Unterstützung von Maßnahmen, die Vereinsmitglieder für das Themenfeld nachhaltiger Beschaffung sensibilisieren sollen

Antragsfrist(en):

  • ganzjährige Antragsstellung
  • Antrag: mindestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt, nach sorgfältiger Prüfung der Anträge, nach Bedarf der Antragsteller*innen im entsprechenden Kalenderjahr

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Zuwendungsmaßnahme oder nach vereinbarter Terminsetzung im Rahmen der Abrechnung (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) nachzuweisen

 

Hier gibt es weitere Informationen und die benötigten Formulare

Ansprechperson

Nico Hummernick

Sachbearbeiter
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Informationen folgen. 

Sebastian Huger

Sachbearbeiter
Fördermittelmanagement

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Der Landessportbund Berlin (LSB) ist berechtigt, Sportvereinen und Grundschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse zu den Kosten zu gewähren, die durch die Durchführung von Bewegungsfördergruppen im Rahmen des Programms BERLIN HAT TALENT entstehen.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel ergeben sich aus dem jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportvereinen/Schulen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt bereitgestellten Mittel. Ablehnungen und Kürzungen sind im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.
Zuwendungen werden grundsätzlich als zweckgebundene Zuschüsse (nicht rückzahlbare Leistungen) nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die dem Zuwendungsbescheid als Anlage beigefügte „Erklärung zum Kinderschutz“ und die Anti-Doping-Erklärung von den Sportvereinen/Schulen rechtsverbindlich unterzeichnet vorgelegt werden.


Der Landessportbund Berlin kann Zuwendungen für die Vereinsgutscheinaktion aus Mitteln des Landessportbundes gewähren. Der Landessportbund Berlin unterstützt Vereine und Verbände bei der Mitgliederwerbung.
Gefördert wird das Angebot eines Schnuppertrainings für Kinder, die im Rahmen von BERLIN HAT TALENT am Deutschen Motorik-Test teilgenommen und einen entsprechenden Gutschein erhalten haben.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Der Landessportbund Berlin entscheidet gegenüber den Zuwendungsempfängern aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im Haushalt des Landessportbundes Berlin hierfür vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Mittel.

Janine Gegusch

Leiterin Team Kita und Schule

Priesterweg 4-6b
10829  Berlin

Das Programm „Integration durch Sport“ erhält seine finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt, welcher durch den Deutschen Bundestag beschlossen wird. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzen den Beschluss um. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund werden die finanziellen Mittel optimal auf alle Kooperationspartner*innen der Länder verteilt.

Dabei hat das Programm „Integration durch Sport“ die Möglichkeit, Sportvereine und -verbände zu fördern, die Maßnahmen für im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte, geflüchtete Menschen, Frauen und Mädchen, von Armut betroffene oder bedrohte Menschen, die queere Community oder Menschen mit Behinderung anbieten.

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Mitglieder des Landessportbundes Berlin. Mit Stellen des Antrags auf dem digitalen Förderportal erklären sich die Kooperationspartner*innen mit den Förderbedingungen einverstanden.
Die Festlegung der Zuwendungshöhe erfolgt nach Prüfung, Beratung und Bewertung des Antrags und der Konzeption auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Britt Finkelmann

Programmleiterin
Integration durch Sport

Hanns-Braun-Str./Friesenhaus II
14053  Berlin

Was gefördert wird:

  • Umsetzung von niedrigschwelligen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten, die eine Teilhabe von Menschen mit Fluchterfahrung erleichtern sollen. Neben regelmäßigen und dauerhaft stattfindenden Angeboten umfasst das Förderprogramm auch:
    • temporäre Angebote (ein- oder mehrtägige, zielgruppenorientierte Projekte/Maßnahmen, wie z. B. Schnupperkurse, integrative Spiel- und Sportfeste, Turniere usw.)
    • Maßnahmen, die Menschen mit Fluchterfahrung beim Erreichen der Vereinsangebote unterstützen
    • Maßnahmen, um auf die Vereinsangebote aufmerksam zu machen (Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. Flyer und Plakate)
    • niedrigschwellige Angebote für Mädchen und Frauen sind ausdrücklich erwünscht
    • Zuschüsse werden für Personal- sowie Sachkosten gewährt.

Wer wird gefördert:

  • Alle förderungswürdigen Mitgliedsorganisationen des Landesssportbunds Berlin e. V. und deren förderungswürdige Mitgliedsvereine (förderungswürdig im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Berlin)

Finanzierungsart(en):

  • Vollfinanzierung

Sonstige Hinweise:

  • Die Obergrenze für Material- und Sachkosten werden für jedes Haushaltsjahr neu festgelegt. Förderfähig sind Ausgaben für Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, um die Zielgruppe auf das Angebot aufmerksam zu machen, Sportkleidung sowie eine ggf. vorgeschriebene Schutzausrüstung für Menschen mit Fluchterfahrungen, die im Verein verbleibt und von mehreren Personen benutzt wird.
  • Die Personalkosten richten sich nach dem Grad der Qualifikation der betreuenden Personen.
  • Es werden nur DOSB-Lizenzen gefördert.
  • Im Rahmen der Antragstellung werden ein Nachweis der Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin sowie eine Anerkennung der Erklärung zum Kinderschutz benötigt.

Nachweisverfahren:

  • Ein Zwischenbericht, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, ist bis zum 31.07. des Kalenderjahres einzureichen. Verwendungsnachweise für Maßnahmen mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 31.12. sind bis zum 15.02. des Folgejahres vorzulegen. Bei temporären Maßnahmen erfolgt die vollständige Abrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Maßnahmenende.

Antragsfrist(en):

  • Anträge können ganzjährig gestellt werden. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel empfiehlt es sich jedoch, diese zu Beginn des Kalenderjahres einzureichen.
  • Der Antrag muss mind. sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Auszahlungsverfahren:

  • Die Festlegung der Förderungshöhe erfolgt nach Prüfung des Antrags. Zuwendungen werden nach Abschluss des rechtsverbindlichen Zuwendungsvertrags angewiesen. Hierzu ist die im Original unterzeichneten Einverständniserklärung einer zeichnungsberechtigten Person einzureichen.
  • Die Zuwendungen werden in Abhängigkeit des Bewilligungszeitraums in Raten ausgezahlt.
  • Die Erstattung der Sachkosten erfolgt immer mit der ersten Rate. Es ist zu beachten, dass die erhaltenen Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Zahlungseingang verwendet werden müssen.

Julia Dieckmann

Sachbearbeiterin
SPORTBUNT - Vereine leben Vielfalt!

Priesterweg 4-6b
10829  Berlin

Allgemeine Anfragen & Beratung

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin