Keine Fördermittel ohne LSB-Kinderschutzsiegel!

So setzt der LSB Berlin ein Zeichen für einen sicheren Sport für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt und wird damit auch der Fördervereinbarung mit dem Land Berlin gerecht, die festschreibt, dass Vereins- und Verbandsförderungen mit dem Kinderschutzsiegel verknüpft werden müssen.  

Das bedeutet: Abhängig vom Förderprogramm benötigen Berliner Sportvereine und -verbände ab 2026 bzw. 2027 das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Kinderschutzsiegel

Nutzen Sie unser nachstehendes Prüfschema, um herauszufinden, ob auch das LSB-Kinderschutzsiegel auch für Ihren Verein / Verband verpflichend ist. 

Sollte das LSB-Kinderschutzsiegel für Sie nicht verpflichtend sein, weil ihr Verein: 

  • keine Mitglieder unter 18 Jahren hat,
  • keine Angebote für minderjährige Menschen anbietet,
  • keine Regelungen zu Kindern und Jugendlichen in der Satzung enthalten sind,
  • außerhalb der Satzung keinerlei Tätigkeitsbezug zu Kindern und Jugendlichen besteht

bitten wir Sie, diese Erklärung zu unterzeichnen und an foerdermittel@lsb-berlin.de zu senden. Wir prüfen Ihre Anfrage, Fördermittel auch ohne LSB-Kinderschutzsiegel zu erhalten, und melden uns bei Ihnen. 

 

Prüfschema

 

Prüfschema Kinderschutzsiegel

Formular

Ergebnis:

Kein Kinderschutzsiegel erforderlich.

Hinweis: Auch wenn keine Verpflichtung besteht, empfehlen wir Ihnen aus Verantwortung für einen sicheren Sport, sich mit dem Thema Kinderschutz zu befassen und freiwillig ein Kinderschutzsiegel zu erwerben

Ergebnis:

Kein Kinderschutzsiegel erforderlich.

Ergebnis:

Kinderschutzsiegel ist verpflichtend.