Jens Krüger

Leiter Bereich Finanzen und Service

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Hauptberufliche Verwaltungskräfte in den Sportverbänden

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) kann die für den Sport zuständige Senatsverwaltung (Bewilligungsbehörde) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern gewähren.

Zuwendungen können nur die als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen erhalten.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, die eine sportinterne Ausbildung mit Erfolg absolviert haben: 

Diplom-Trainer, Fußball-Lehrer, lizenzierte Trainer-A, Fußball-Trainer-A, lizenzierte Trainer-B, Fußball-Trainer-B, lizenzierte Fachübungsleiter, sonstige lizenzierte Übungsleiter.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, deren Übungsleiterausweise im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) Gültigkeit besitzen und die beim LSB oder beim Berliner Fußball-Verband registriert sind.