Hauptamtliches Personal

Unter hauptamtlichem Personal versteht man alle im Verein Tätigen, die per Arbeitsvertrag abhängig beschäftigt sind. Beispielsweise Mitarbeitende in der Geschäftsstelle, bei eigener Sportstätte ggf. auch Platz- bzw. Hauswarte, immer häufiger auch fest angestellte Trainer.

=> Zu den Voraussetzungen, wenn Ihr Verein (erstmalig) Arbeitgeber wird

Zu unterscheiden von hauptamtlichen sind ehrenamtlich für den Verein Tätige. Dies sind nach wie vor in erster Linie die nebenberuflichen Übungsleitenden. Der Gesetzgeber hat für diese einen Steuerfreibetrag (die so genannte "Übungsleiterpauschale") in Höhe von 3.000 € jährlich geschaffen. Ein Vertrag sollte auch mit diesem Personenkreis geschlossen werden. Ein Muster inklusive wichtiger Erläuterungen finden Sie hier auf den Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Auch eine Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrages sollten Sie sich einholen, da Übungsleitende oft auch in mehreren Vereinen tätig sind, den Freibetrag jedoch nur einmal pro Jahr ausschöpfen dürfen. Aufgrund der derzeitigen verschärften Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf Scheinselbständigkeit empfehlen wir dringend, vor der Verpflichtung von Übungsleitenden jeweils ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV durchführen zu lassen. 

=> Erläuterungen zur Anwendung des Freibetrages

Auch wenn Übungsleitende keine Angestellten im Sinne des Arbeitsrechts sind, unterliegen sie aufgrund von vertraglichen Regelungen zwischen dem DOSB und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) während der Ausübung ihrer Tätigkeit dem Versicherungsschutz durch die VBG.

Benötigen ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter Ihres Vereins ein Erweitertes Führungszeugnis, so können Sie den Betreffenden auf diesem Formular bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da kurzfristig das Vorhandensein des Kinderschutzsiegels für alle Förderprogramme des LSB vorausgesetzt wird, empfehlen wir, sich das Erweiterte Führungszeugnis grundsätzlich vorlegen zu lassen. Aus Datenschutzgründen darf in den Vereinsunterlagen nur die Einsicht dokumentiert werden, das Dokument selbst dürfen Sie weder im Original noch als Kopie im Verein aufbewahren. 

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Monika Heukäufer

Vereinsberaterin

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin