Allgemeine Informationen

Das traditionsreiche Deutsche Sportabzeichen ist digitaler und nutzer*innenfreundlicher geworden. 2024 startete dazu die neue Online-Plattform Sportabzeichen-Digital. Sportler*innen, Prüfer*innen und beurkundende Stellen können über das neue Sportabzeichen-Digital zahlreiche Belange rund um das Sportabzeichen online an zentraler Stelle bearbeiten und verwalten.

Alle weitere Informationen sowie Einführungsvideos und Schulungen finden Sie unter Sportabzeichen-Digital.de/faq.

Weiterführende Hinweise zur Nutzung von Sportabzeichen-Digital

Registrieren Sie sich auf der Plattform Sportabzeichen-Digital, um sich über das Deutsche Sportabzeichen zu erkundigen und abzulegen. So nutzen Sie die Plattform optimal:

  • Anforderungen entdecken und die erbrachten Leistungen im Blick behalten.
  • Sportabzeichen-Treffs in der Nähe finden und für das nächste Sportabzeichen trainieren.
  • Prüfer*innen geben über die Plattform erbrachte Leistungen ein. Sind alle Kriterien erfüllt, wird die digitale Prüfkarte an die Zertifizierungsstelle eingereicht. Dann dauert es nicht mehr lange und Sie erhalten Ihr Sportabzeichen.

Ihre Daten sind nach DSGVO und BDSG geschützt. Die Einsicht der Daten ist durch Rollen- und Berechtigungskonzepten klar geregelt. Personen unter 16 Jahren können nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten ein Nutzerkonto anlegen. Die Einwilligung wird im Rahmen der Registrierung abgefragt.

Als Prüfer*in können Sie den Prüfprozess sowie die Datenverarbeitung sowohl für Ihre bisherigen als auch für neue Sportler*innen vollständig digital durchführen, unabhängig vom Ort (Sportplatz, Halle, zuhause am PC) und auch vom Endgerät (Smartphone, Tablet, PC). Es braucht kein separates Programm, sondern basiert auf einer Webanwendung, die man direkt im Browser öffnen kann.

  • Über die Seite Sportabzeichen-Digital erhalten Sie im FAQ Bereich alle wichtigen Antworten.
  • Hier finden Sie einen Schritt-für-Schritt Leitfaden für Prüfer*innen, der Ihnen die Möglichkeiten auf Sportabzeichen-Digital in der Rolle als Prüfer*in genau erklärt.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Datenschutzaspekte für die Sportabzeichen-Abnahme in Schulen.

Alle Informationen zum Datenschutz und der Datenverarbeitung von minderjährigen Sportler*innen sind auf der Sportabzeichen-Seite des DOSB hinterlegt - DSA-Digital: Datenverarbeitung von minderjährigen Sportler*innen.

Die Erziehungsberechtigten von Kindern unter 16 Jahren sollten über die Datenverarbeitungen der Kinder informiert werden, indem auf die Datenschutzbestimmungen Sportabzeichen-Digital.de/page/datenschutz oder auf die Homepage des DOSB „DSA-Digital-Datenschutzbestimmungen“ hingewiesen wird.

Zusätzlich ist bei Kindern, die am Tag der Sportabzeichenabnahme oder bei der Registrierung auf Sportabzeichen-Digital 6 Jahre alt oder jünger sind, vorab die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Kindern/Jugendlichen ab 7 Jahren ist die Einwilligungserklärung optional. Die Einwilligungserklärung muss für mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Weitere Informationen für Prüfer*innen zur Datenverarbeitung von minderjährigen Sportler*innen finden Sie hier.

Wenn Menschen mit Behinderungen sich selber ein Nutzer*innen-Profil auf Sportabzeichen-Digital anlegen möchten oder durch eine*n Prüfer*in angelegt werden, sind in dem folgenden DOSB-Schreiben einige wichtige Informationen hinterlegt: Informationen für Menschen mit Behinderung