Gewalt jeglicher Art - gemeint ist sexualisierte, physische und psychische Gewalt - treten wir entschieden entgegen. Der Landessportbund Berlin und die Sportjugend Berlin setzen sich nachdrücklich für Prävention und Bekämpfung von (sexualisierter) Gewalt im Sport gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein. Diskriminierung ist unvereinbar mit unserem Leitbild – unabhängig ob es um (ethnische) Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, geschlechtliche Identität, Beeinträchtigung oder Behinderung, Alter oder sexuelle Identität geht.

Ebenso stellen Konflikte und Mobbing am Arbeitsplatz oder eine Benachteiligung bspw. aufgrund gewerkschaftlicher Betätigung eine schwerwiegende und inakzeptable Störung der Zusammenarbeit und des Betriebsklimas dar.

Oben benannte Verhaltensweisen sind unvereinbar mit unseren ethischen und moralischen Grundsätzen, verstoßen gegen die Menschenwürde oder die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und schaffen im Sport wie auch in der Organisation ein stressbelastetes und entwürdigendes Arbeits- und Lernumfeld.

Der Landessportbund Berlin verpflichtet sich, diese Verhaltensweisen zu unterbinden und ein sicheres sowie partnerschaftliches Klima im Sport sowie am Arbeitsplatz zu fördern und aufrechtzuerhalten.

Das Präsidium des LSB Berlin hat in seiner Sitzung am 9. September 2020 die Erarbeitung eines Präventionskonzepts beschlossen. Im Verlauf der Arbeit und der Auseinandersetzung mit dem Thema hat sich der LSB auf die ganzheitliche Umsetzung eines Schutz- und Fürsorgekonzepts verständigt. Das Schutz- und Fürsorgekonzept ist als wichtiger Teil im Organisationsentwicklungsprozess (Strategie LSB2024) und als Querschnittsaufgabe einzuordnen. Zunächst wird das Konzept für interne Strukturen entwickelt und umgesetzt - für den Umgang von Mitarbeitenden untereinander sowie mit Menschen außerhalb des LSB. Nach Fertigstellung und Etablierung soll es auch auf externe Strukturen im Berliner Sport übertragbar sein und ist an verbands- oder vereinsindividuelle Strukturen und Bedürfnisse anpassbar (beispielsweise für Meldungen von Verbänden und Vereinen an den LSB oder Verbände und Vereine intern). Aufgrund der ganzheitlichen Herangehensweise wird dieses Schutz- und Fürsorgekonzept in vier Säulen untergliedert:

  • Kinderschutz 
  • Schutz vor sexualisierter Gewalt an Erwachsenen 
  • Schutz vor Diskriminierung 
  • Klärung interpersonaler innerbetrieblicher Konflikte

Die einzelnen Konzepte fußen auf den Schwerpunkten Prävention, Intervention, Kommunikation und Aufarbeitung, beinhalten damit neben Verantwortlichkeiten und Regeln auch rechtliche Grundlagen, Begriffsbestimmungen sowie Sichtbarmachung.

Die unterschiedlichen Formen von Gewalt (wie bspw. körperliche und psychische Gewalt) werden im Rahmen der einzelnen Säulen mitgedacht.

Die im Rahmen des Schutz- und Fürsorgekonzepts verantwortliche Anlaufstelle agiert gleichermaßen als AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG.