Der Landessportbund Berlin hat mit der Feuersozietät Berlin-Bandenburg einen Rahmenvertrag über eine Sporthaftpflicht- und Sportunfallversicherung für seine Mitgliedsorganisationen und deren Mitglieder abgeschlossen. Welche Risiken abgesichert sind, finden Sie in den Erläuterungen. Gern erinnern wir in diesem Zusammenhang an die jährliche Mitgliederbestandsdatenmeldung, auf der die Prämienberechnung fußt.
Für Vereine besteht so genannte "Koalitionsfreiheit", das heißt, es gibt keine Verpflichtung, sich einem Verband anzuschließen. Allerdings verlangen die bezirklichen Sportämter bei Beantragung auf Nutzung einer Sportstätte den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Durch die Mitgliedschaft in einem Sportfachverband partizipieren Vereine vom Rahmenversicherungsvertrag des LSB mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg. Der Umlagebeitrag für die Versicherungsprämie ist in der Beitragsrechnung des Verbandes enthalten.
Die Formulare zur Meldung von Haftpflicht- bzw. Unfallschäden können Sie hier downloaden. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Meldefristen von maximal vier Wochen nach dem Schadenereignis.
Da der Rahmenvertrag nur die grundlegenden Risiken absichert, sollten Sie prüfen, welche zusätzlichen Versicherungen Ihr Verein ggf. abschließen sollte. Unser langjähriger Versicherungsmakler, die defendo Assekuranzmakler-GmbH, berät Sie gerne.
Ein weiterer unserer Partner ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG. Ehrenamtlich tätige Übungsleitende sind als "Wie-Beschäftigte" im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamtes bei der VBG versichert. Zusätzlich können Vereine ihre ehrenamtlichen Funktionsträger freiwillig versichern, um sie beispielsweise während Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Ehrenamt zusätzlich zu schützen. Informationen zum gesamten Spektrum des Unfallversicherungsschutzes für ehrenamtlich Engagierte finden Sie in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement". Die Beitragsberechnung für ehrenamtlich Tätige erfolgt auf Grundlage der gemeldeten Anzahl der Personen. Weitere Details finden Sie im Abschnitt "Beitrag für ehrenamtlich Tätige".