Die notwendigen Schritte zur Gründung eines Vereins haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst. Das BGB macht nur wenige Vorgaben: Demnach benötigt man:
- 7 Gründungsmitglieder
- einen Vereinsnamen
- eine Satzung
- einen Vorstand
Damit ist es natürlich nicht getan. Mit der Gründungsversammlung werden wesentliche Weichen gestellt: Der Verein gibt sich seinen Namen, beschließt die Satzung, wählt seinen Vorstand gemäß den Vorgaben der Satzung, legt die Mitgliedsbeiträge fest und protokolliert anschließend die Beschlüsse.
Um den Sportbetrieb anschließend in Gang zu bringen, folgt man am besten der Checkliste im Merkblatt, wobei man von den aufgeführten Dokumenten gleich mehrere Kopien anfertigen sollte, um sie den entsprechenden Behörden parallel zuzuleiten.
Für Vereine besteht so genannte "Koalitionsfreiheit", das heißt, es gibt keine Verpflichtung, sich einem Verband anzuschließen. Allerdings verlangen die bezirklichen Sportämter bei Beantragung auf Nutzung einer Sportstätte den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Durch die Mitgliedschaft in einem Sportfachverband partizipieren Vereine vom Rahmenversicherungsvertrag des LSB mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg. Die Mitgliedschaft in einem Sportfachverband ist auch Voraussetzung für die Teilnahme am Ligabetrieb der ausgeübten Sportart.
Bezirkssportbünde bieten zwei verschiedene Arten von Mitgliedschaften:
- pauschale Mitgliedschaft des Vereins - zur Lobbyvertretung im Bezirk
- Mitgliedschaft der Vereinsmitglieder als fachverbandsungebundene Freizeit- und Gesundheitssportler - hier ist der Versicherungsschutz enthalten. Dies empfiehlt sich insbesondere für Sportvereine, deren Sportarten bisher von keinem Berliner Sportfachverband repräsentiert werden.
Vereine, die sowohl Mitglied in einem Sportfachverband als auch im Bezirkssportbund sind, können zusätzlich die Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin beantragen. Damit verbunden ist die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des LSB inklusive Rederecht. Weitere Informationen hierzu: Infobrief