Hauptamtliches Personal
Unter hauptamtlichem Personal versteht man alle im Verein Tätigen, die per Arbeitsvertrag abhängig beschäftigt sind. Beispielsweise Mitarbeitende in der Geschäftsstelle, bei eigener Sportstätte ggf. auch Platz- bzw. Hauswarte, immer häufiger auch fest angestellte Trainer.
=> Zu den Voraussetzungen, wenn Ihr Verein (erstmalig) Arbeitgeber wird
Zu unterscheiden von hauptamtlichen sind ehrenamtlich für den Verein Tätige. Dies sind nach wie vor in erster Linie die nebenberuflichen Übungsleitenden. Der Gesetzgeber hat für diese einen Steuerfreibetrag (die so genannte "Übungsleiterpauschale") in Höhe von 3.000 € jährlich geschaffen. Ein Vertrag sollte auch mit diesem Personenkreis geschlossen werden. Ein Muster inklusive wichtiger Erläuterungen finden Sie hier auf den Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Auch eine Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrages sollten Sie sich einholen, da Übungsleitende oft auch in mehreren Vereinen tätig sind, den Freibetrag jedoch nur einmal pro Jahr ausschöpfen dürfen.
=> Erläuterungen zur Anwendung des Freibetrages
Auch wenn Übungsleitende keine Angestellten im Sinne des Arbeitsrechts sind, unterliegen sie aufgrund von vertraglichen Regelungen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dem Versicherungsschutz durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.