Menschen in Berlin dürfen öffentliche Sportstätten kostenfrei für die Sportausübung nutzen. Das ist ein Privileg, das es zu schützen gilt. Damit alles seinen geordneten Gang geht, unterliegt die Nutzung natürlich trotzdem bestimmten Regeln. Diese sind in den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) festgehalten. Darin steht alles von der Reihenfolge der Nutzungsberechtigten bis zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sportstätte Vereinen zur alleinigen Nutzung überlassen werden darf. Das Dokument finden Sie im Download-Bereich.
Für Schwimmen, Tauchen, Aquafitness und weitere Angebote in den Berliner Bädern wenden Sie sich am besten direkt an die Berliner Bäderbetriebe bzw. die Regionalen Beiräte der Bäder, die von den Bezirkssportbünden bestimmt werden. Folgen Sie dazu dem Link unten. Die Nutzungssatzung der Bäder ist hier ebenfalls im Downloadbereich zu finden.