Richtlinien der Förderprogramme

Voraussetzungen für die sportliche Förderungswürdigkeit

Förderungen können Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und dem LSB die Gemeinnützigkeit durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck „Förderung des Sports“ nachgewiesen haben.

Alle Vereine müssen seit 2014 in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein, nur dann können Förderungen bewilligt werden.

Die Zuwendungsempfänger müssen dem Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips gerecht werden und zeitgemäße Mitgliedsbeiträge erheben.

Die Förderprogramme des Landessportbunds Berlin basieren im Wesentlichen auf Zweckerträgen der Lotto-Stiftung Berlin für den Sport, der Fördervereinbarung “Zukunftssicherung Sport”, den Zuwendungsprogrammen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Für sportliche Zwecke erhält der Landessportbund Berlin (LSB) Zuwendungen aus der Zweckabgabe der DKLB. Der LSB ist berechtigt, diese Zuwendungsmittel zur Erfüllung bestimmter Zwecke an seine Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) und deren Vereine weiterzugeben.

Die Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) können vom LSB ermächtigt werden, Zuwendungsmittel an ihre Mitglieder (Sportvereine) weiterzugeben.

Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die vom zuständigen Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört die Aufstellung des Haushaltsplanes und Jahresabschlusses mindestens nach den Grundsätzen der Einnahmen- und Ausgaben- Rechnung. Die Aufzeichnungen in der Buchführung des Vereins sind vollständig, richtig, übersichtlich und zeitgerecht durchzuführen. Für Fälle, in denen die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gegeben ist, gibt der LSB die Form der Haushaltsplanaufstellung und des Jahresabschlusses vor.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist weiterhin die Erhebung der vom Präsidium des LSB festgelegten zeitgemäßen Beiträge sowie die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der bewilligten Mittel durch die Empfänger.

Die Förderungsmaßnahmen und die dafür verfügbaren Mittel werden durch den jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB festgelegt.

Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel sind Ablehnungen und Kürzungen möglich.

 

Ansprechpersonen

Jens Krüger

Abteilungsleiter Finanzen und Service
Stellvertretender Direktor

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Besondere Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Verbandszuwendungen (BVR VZ)

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung zu den aus dem Verbandsbetrieb entstehenden Kosten gewähren.

Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten.

Frist: Vorlage bis zum 30.04. des Folgejahres einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis bis 50.000 € darüber hinaus Nachweis der Verwendung durch Belege. Zusätzlich Vorlage des Jahresabschlusses.

Ansprechpersonen

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Vivien Hintze

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Sabine Bock

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Besondere Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für sportliche Aufgaben der Verbände (BVR SP-A)

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 (1) a der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung für sportliche Aufgaben gewähren.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Mitgliedsorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Ansprechpersonen

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Vivien Hintze

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Sabine Bock

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

4.1. Sonderzuwendung zur Digitalisierung für Verbände (Senat FR DigiV)

Was gefördert wird: 

  • Aufbau und die Verbesserung der Online Präsenz digitale Vereinsverwaltung und Vereinsmanagement digitale Veranstaltungs-/Terminplanung (z. B. Trainings, Wettkämpfe, Events etc.) 
  • eine interne digitale Vereinskommunikation, digitale Wettkampfplanung und Durchführung digitale Mess- und Wertungssysteme digitale Sportgeräte Systeme zur Durchführung von digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen digitale Grundsysteme (Server, Cloudsysteme etc.), 
  • und Datensicherheit, 
  • Aufbau und das Angebot digitaler Vereinsangebote

Wer wird gefördert: 

  • Förderungswürdige Berliner Sportverein und Sportverbände

Finanzierungsart(en): 

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis maximal 14.000 € Netto Projektsumme, Fördersumme des Senats (Stand 2023) 335.000€

Antragsfrist(en): 

  • Anträge können ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober gestellt werden. Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren: 

  • Der Landessportbund Berlin zahlt die Zuwendung aus, wenn die zu fördernde Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat, die Einverständniserklärung fristgerecht beim Landessportbund Berlin eingegangen ist und die Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Landessportbund Berlin erfolgte. In Ausnahmefällen kann eine Vorschusszahlung beantragt werden.

Nachweisverfahren: Die zweckgebundene Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Förderjahrs mittels Abrechnungsformular (inkl. Belegnummern und Zahlungsdatum) und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte usw.) nachzuweisen. Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

Rechtliche Grundlage: Sportförderrichtlinien für Digitalisierung der Vereine (SFR DigiV) vom 10.01.2023, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)


Ansprechperson:

Marina Pfennig

Assistentin des Abteilungsleiters und der Abteilung Finanzen und Service

E-Mail: fp.digitalisierung@lsb-berlin.de

Tel.: (+49 30) 30002-120


 

Für die erfolgreiche Umsetzung des Leistungssportkonzeptes braucht es das Zusammenwirken des Landessportbundes Berlin, des Olympiastützpunktes Berlin, der Spitzensport- und Landesfachverbände, der Berliner Vereine, des Landes Berlin und vieler weiterer Partner.

Berlin verfügt über eine hervorragende Infrastruktur für den olympischen und paralympischen Leistungssport. Dazu gehören:

  • Trainings- und Wettkampfstätten mit hoher Funktionalität,
  • gut entwickelte Eliteschulen des Sports mit kurzen Wegen zu den Trainingsstätten,
  • ein Leistungsportverbund der Hochschulen,
  • Angebote für eine leistungssportgerechte Berufsausbildung und
  • Netzwerke für den Leistungssport in der Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Bereichen.

 

Hier geht es zu den Förderprogrammen im Bereich Leistungssport

Bundesliga-Förderprogramm

Die Sportjugend Berlin kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports Zuwendungen für nachstehende Zwecke gewähren: 

 

  • Modellmaßnahmen für Breiten- und Freizeitsportangebote, Sportschnupperangebote, Trendsportarten; Ehrenpreise und Ehrengaben für Sportveranstaltungen, 
  • Sportmaterial im Rahmen von Förderprogrammen, Projekten und Wettbewerben der Sportjugend Berlin, 
  • Bewegungserziehung im Vorschulalter – Förderung des Aufbaus neuer Kleinkinderabteilungen und Eltern-Kind-Gruppen bzw. Erweiterung bestehender Spiel- und Bewegungsangebote für Kleinkinder, 
  • Feriensportkurse für offene Angebote der Sportorganisationen in den Sommerferien, 
  • sportfachliche Lehrarbeit (Lehrgänge und Seminare).  

Der LSB kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Durchführung von herausragenden nationalen (wie z.B. Deutsche Meisterschaften oder Pokalendspielen) und internationalen Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin gewähren. 

Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten. 

PROJEKTFÖRDERUNG

Der LSB bezuschusst Projekte im Rahmen der Vereinsentwicklung. Diese können sich im Aufbau neuer Sportangebote von Alters- und Zielgruppen, zur innovativen Strukturentwicklung im Verein, bei der Erschließung neuer Sporträume und an der Anschaffung von Sportgeräten zum Mitgliederhalt und zur Mitgliedergewinnung orientieren. Dabei können Förderungen im Wert von bis zu 16.000€ in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt werden.

Voraussetzungen

  • Eigenleistung von mind. 25%
  • Je nach Antragshöhe ist das Einholen von Angeboten verpflichtend:
    • Ab 750 € wird ein Angebot und ein weiteres Vergleichsangebot je Position benötigt
    • Ab 2.500 € werden ein Angebot und zwei Vergleichsangebote je Position benötigt
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Projektbeginn
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge
  • neue Angebote; keine Ersatzanschaffungen

 

MASSNAHMENFÖRDERUNG

Der LSB bezuschusst Maßnahmen zur Angebotserstellung für neue Zielgruppen, das Schaffen von Kooperationen und Netzwerken, Initiativen im Bereich Vielfalt und Gleichstellung sowie die Anschaffung von Sportgeräten und Ausstattungen für neue Sportangebote zum Mitgliederhalt und zur Mitgliedergewinnung. Dabei können bis zu 1.000€ je Maßnahme in Form einer Festbetragsfinanzierung gefördert werden. Eine Eigenleistung entfällt.

Voraussetzungen

  • Mitgliederzahl bis 1.500
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Maßnahmenbeginn
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge
  • neue Angebote; keine Ersatzanschaffungen

 

VEREINSENTWICKLUNG IM KIEZ

Der LSB bezuschusst eine halbe Personalstelle im Rahmen der Vereinsentwicklung mit bis zu 50%. Die inhaltliche Ausrichtung und Ausgestaltung des/der zu fördernden Kiezkoordinators*in kann hierbei sowohl im Schwerpunkt der Weiterentwicklung sozialer Knotenpunkte, der Ansprache neuer, sozial benachteiligter Zielgruppen als auch im Auf- und Ausbau von Nachbarschaftshilfen und Netzwerken verortet sein.

Voraussetzungen

  • Eigenleistung von mind. 50% (eines 20 Stunden-Vertrags)
  • Interessensbekundung bis Dezember des Vorjahres
  • Antragsstellung mind. vier Wochen vor Einsatzbeginn
  • Gültige Vereinsmanagerlizenz oder nötige Kenntnisse zur Aufgabenerfüllung
  • Förderungswürdigkeit, Gemeinnützigkeit, angemessene Mitgliedsbeiträge

Ansprechperson

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt Anschaffung fair gehandelter Sportartikel (z. B. Sportbälle, Sportbekleidung, sonstige Sportgeräte) und fördert Maßnahmen im Themenbereich Nachhaltigkeit. Anträge in Höhe von bis zu 7.500€ möglich.

Wer wird gefördert:

  • Mitgliedsorganisationen des LSB Berlin (Landesfachverbände, Bezirkssportbünde) und Sportvereine mit sportlicher Förderungswürdigkeit

Ziel:

  • Sportvereine und Sportverbände mit ihren Mitgliedern für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • mind. 50 %

Sonstige Hinweise:

  • Ziel ist die Beschaffung von Sportbällen, sonstigen Sportgeräten und Sportbekleidung aus sozial nachhaltiger Produktion in den Herstellungsländern
  • Unterstützung von Maßnahmen, die Vereinsmitglieder für das Themenfeld nachhaltiger Beschaffung sensibilisieren sollen

Antragsfrist(en):

  • ganzjährige Antragsstellung
  • Antrag: mindestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt, nach sorgfältiger Prüfung der Anträge, nach Bedarf der Antragsteller*innen im entsprechenden Kalenderjahr

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Zuwendungsmaßnahme oder nach vereinbarter Terminsetzung im Rahmen der Abrechnung (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) nachzuweisen

 

Hier gibt es weitere Informationen und die benötigten Formulare

Fairtrade im Sport

Ansprechpersonen

David Kozlowski

Leiter Stabsstelle Grundsatzfragen, Sportinfrastruktur und Nachhaltigkeit

Janine Endres

Referentin Sportinfrastruktur und Nachhaltigkeit

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) kann die für den Sport zuständige Senatsverwaltung (Bewilligungsbehörde) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern gewähren.

Zuwendungen können nur die als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen erhalten.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, die eine sportinterne Ausbildung mit Erfolg absolviert haben: 

Diplom-Trainer, Fußball-Lehrer, lizenzierte Trainer-A, Fußball-Trainer-A, lizenzierte Trainer-B, Fußball-Trainer-B, lizenzierte Fachübungsleiter, sonstige lizenzierte Übungsleiter.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, deren Übungsleiterausweise im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) Gültigkeit besitzen und die beim LSB oder beim Berliner Fußball-Verband registriert sind.

 

Der Landessportbund Berlin (LSB) ist berechtigt, Sportvereinen und Grundschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse zu den Kosten zu gewähren, die durch die Durchführung von Bewegungsfördergruppen im Rahmen des Programms BERLIN HAT TALENT entstehen.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel ergeben sich aus dem jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportvereinen/Schulen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt bereitgestellten Mittel. Ablehnungen und Kürzungen sind im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.
Zuwendungen werden grundsätzlich als zweckgebundene Zuschüsse (nicht rückzahlbare Leistungen) nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die dem Zuwendungsbescheid als Anlage beigefügte „Erklärung zum Kinderschutz“ und die Anti-Doping-Erklärung von den Sportvereinen/Schulen rechtsverbindlich unterzeichnet vorgelegt werden.


Der Landessportbund Berlin kann Zuwendungen für die Vereinsgutscheinaktion aus Mitteln des Landessportbundes gewähren. Der Landessportbund Berlin unterstützt Vereine und Verbände bei der Mitgliederwerbung.
Gefördert wird das Angebot eines Schnuppertrainings für Kinder, die im Rahmen von BERLIN HAT TALENT am Deutschen Motorik-Test teilgenommen und einen entsprechenden Gutschein erhalten haben.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Der Landessportbund Berlin entscheidet gegenüber den Zuwendungsempfängern aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im Haushalt des Landessportbundes Berlin hierfür vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Mittel.

Das Programm „Integration durch Sport“ erhält seine finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt, welcher durch den Deutschen Bundestag beschlossen wird. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzen den Beschluss um. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund werden die finanziellen Mittel optimal auf alle Kooperationspartner*innen der Länder verteilt.

Dabei hat das Programm „Integration durch Sport“ die Möglichkeit, Sportvereine und -verbände zu fördern, die Maßnahmen für im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte, geflüchtete Menschen, Frauen und Mädchen, von Armut betroffene oder bedrohte Menschen, die queere Community oder Menschen mit Behinderung anbieten.

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Mitglieder des Landessportbundes Berlin. Mit Stellen des Antrags auf dem digitalen Förderportal erklären sich die Kooperationspartner*innen mit den Förderbedingungen einverstanden.
Die Festlegung der Zuwendungshöhe erfolgt nach Prüfung, Beratung und Bewertung des Antrags und der Konzeption auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.