Auf Grundlage de Bewertung innerhalb des Leistungssport-Förderkonzeptes des LSB Berlin werden insbesondere die Landesfachverbände gefördert, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten/innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten. Voraussetzung ist eine Jahresplanung der vorgesehenen Leistungssportmaßnahmen.

Bundesligahilfe

Was gefördert wird:

  • Der LSB fördert Mannschaften der 1. Bundesliga.

Wer wird gefördert:

  • Bundesligavereine

Ziel:

  • Förderung der Vorbereitung und Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Bundesliga (inklusive europäischer Wettbewerbe)

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung; Obergrenze: 25.000 €
  • Förderung zusammen mit Stiftung DKLB

Höhe der Eigenmittel:

  • Bei DKLB-Stiftung: 1/3, beim LSB: in angemessener Höhe

Sonstige Hinweise:

  • Fehlbetrag muss 2.500 € überschreiten
  • Förderung nur bei einem maximalen Gesamtetat pro Saison von 1 Mio. € möglich
  • Antrag über Verband (gutachterliche Äußerung)

Antragsfrist(en):

  • Formblatt: bis zum 31.01. des Jahres
  • Antrag: mindestens 4 Wochen vor Saisonbeginn (1. Wettkampftag)

Auszahlungsverfahren:

  • Nach Mittelanforderung und Prüfung sowie Einverständniserklärung des Vereins

Nachweisverfahren:

  • Einfacher Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) bis spätestens 2 Monate nach Saisonende (letzter Wettkampftag)

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt herausragende nationale und internationale Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin

Wer wird gefördert:

  • Vereine, Verbände, Bezirkssportbünde

Finanzierungsart(en):

• Fehlbetragsfinanzierung. Die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen
eigenen Mittel verbraucht sind.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

  • Zuschuss 25 % der Gesamtausgaben, max. 9.000 € bzw. Differenz von Einnahmen zu Ausgaben

Sonstige Hinweise:

  • • Ein formloser schriftlicher Antrag, mit Finanzierungsplan der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben mit angemessenem Eigenanteil der Organisation (ca. 10 % der Ausgaben), sowie der Stellungnahme des Fachverbandes
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Veranstaltung noch nicht begonnen worden sein

Antragsfrist(en):

  • Antrag bis 15.01. des laufenden Jahres bzw. spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung erfolgt nach Eingang der Einverständniserklärung und Prüfung des Verwendungsnachweises


Nachweisverfahren:

  • Nachweis muss spätestens 2 Monate nach Ablauf der Maßnahme beim LSB vorliegen, dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, Belege

Was gefördert wird:

 

  • Trainer*/in mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport - Personalkostenzuschuss

Wer wird gefördert:

  • Vereine mit mindestens 100 Kinder und Jugendlichen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung Höhe der Zuwendung / Eigenmittel (im Jahr 2024):
  • Orientiert am gesetzlichen Mindestlohn für das Land Berlin.
  • bei 20 Std. 8.139,50 € / bei 30 Std. 12.209,00 € / bei 40 Std. 16.279,00 €
  • ca. 50 % von geforderten Mindestausgaben (€ 16.279,00/€ 24.418,00/€ 32.558,00)

Sonstige Hinweise:

  • festangestellte Trainer*/in mit mindestens 20 Wochenstunden, z. Zt. mindestens 13 € / Std.; Trainer*/in muss im Besitz einer gültigen Lizenz sein

Frist(en):

  • Antragsfrist: 1. Oktoberwoche des Vorjahres
  • Nachweisfrist: spätestens 28.02. des Folgejahres

Auszahlungsverfahren:

  • bedarfsgerecht ab April (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen) in Teilbeträgen 90 % der Zuwendung
  • 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr

Nachweisverfahren:

  • ausgefülltes Formblatt, Jahreslohnjournal, Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Sachbericht, ggf. Zahlungsnachweise

Was gefördert wird:

  • Zuwendungen für den Leistungssport: Trainingslager, Lehrgänge, Wettkämpfe etc.

Wer wird gefördert:

  • Der LSB fördert insbesondere die Landesfachverbände, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten*innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten.

Finanzierungsart(en):

  • Bei dem Zuwendungsprogramm handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung.

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung.

Antragsfrist(en):

  • Antragstermin ist der 15.12. des Vorjahres
  • Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 80 % nach Vorliegen der Einverständniserklärung sowie der im Bewilligungsbescheid angeforderten Unterlagen.

Nachweisverfahren:

  • Zum 15.10. des Bewilligungsjahres ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der restlichen Bewilligungssumme.

Rechtliche Grundlage

Was gefördert wird:

  • Zuschüsse für Trainingslager, Wettkämpfe, Sportmaterialien und sonstige Kosten für den Leistungssport

Wer wird gefördert:

  • Erfolgreiche Nachwuchssportler*innen (NK1 und NK 2) bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, die für einen Berliner Verein starten und deren Jahreseinkommen 25.000 € nicht übersteigt

Finanzierungsart(en):

  • Gefördert werden bis zu 50 % der Gesamtausgaben. Die Mindestförderung beträgt 100 €.
  • Die maximale Jahresförderung beträgt 800 €.

Höhe der Eigenmittel:

  • Mindestens 50 % der jeweiligen Ausgaben

Sonstige Hinweise:

  • Eine Befürwortung des Sportfachverbands sowie der Laufbahnberatung des Olympiastützpunkts muss vorliegen. Die Befürwortung des Olympiastützpunkts entfällt bei nichtolympischen Sportarten.

Antragsfrist(en):

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme auf dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden.

Auszahlungsverfahren:

  • Die Antragstellenden erhalten eine Bewilligung. Der Ausschuss für die Vergabe der Berliner Sporthilfe entscheidet über die vorliegenden Anträge zweimal jährlich (April und September).
  • Die Antragstellenden erhalten nach der jeweiligen Sitzung ein Bewilligungsschreiben.

Nachweisverfahren:

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Abrechnung mittels Abrechnungsvordruck, welches mit der Bewilligung übersandt wird, sowie der Originalbelege.

Michaela Schneider

Sachbearbeiterin
Leistungssport

Jesse-Owens-Allee 2
14053  Berlin

Rechtliche Grundlage

Was gefördert wird:

  • Antragstellende für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband sind die Berliner Sportfachverbände

Wer wird gefördert:

  • Trainer*innen mit Anstellung beim Verband

Finanzierungsart(en):

  • Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • Förderung des Landessportbunds Berlin bis max. 80 % der Gesamtfinanzierung bei Trainern*innen mit Anstellun beim Verband
  • Bei der Förderung von Trainer*innen im Minijob max. 500 €/Monat und max. 6.000 €/Jahr. Abgerechnet werden können nur volle Einsatzstunden

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt, sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung

Antragsfrist(en):

  • Antragstellung zum 15.12. des Vorjahres

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung erfolgt in 4 Raten bei Trainer*innen mit Anstellung beim Verband

Nachweisverfahren:

  • Beim Zuwendungsprogramm für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband ist neben dem Verwendungsnachweis das Jahreslohnjournal und ein Tätigkeitsbericht des/der jeweiligen Trainer*in einzureichen.

Rechtliche Grundlage