Auf Grundlage de Bewertung innerhalb des Leistungssport-Förderkonzeptes des LSB Berlin werden insbesondere die Landesfachverbände gefördert, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten/innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten. Voraussetzung ist eine Jahresplanung der vorgesehenen Leistungssportmaßnahmen.
Bundesligahilfe
Was gefördert wird:
- Der LSB fördert Mannschaften der 1. Bundesliga.
Wer wird gefördert:
- Bundesligavereine
Ziel:
- Förderung der Vorbereitung und Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Bundesliga (inklusive europäischer Wettbewerbe)
Finanzierungsart(en):
- Fehlbedarfsfinanzierung; Obergrenze: 25.000 €
- Förderung zusammen mit Stiftung DKLB
Höhe der Eigenmittel:
- Bei DKLB-Stiftung: 1/3, beim LSB: in angemessener Höhe
Sonstige Hinweise:
- Fehlbetrag muss 2.500 € überschreiten
- Förderung nur bei einem maximalen Gesamtetat pro Saison von 1 Mio. € möglich
- Antrag über Verband (gutachterliche Äußerung)
Antragsfrist(en):
- Formblatt: bis zum 31.01. des Jahres
- Antrag: mindestens 4 Wochen vor Saisonbeginn (1. Wettkampftag)
Auszahlungsverfahren:
- Nach Mittelanforderung und Prüfung sowie Einverständniserklärung des Vereins
Nachweisverfahren:
- Einfacher Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) bis spätestens 2 Monate nach Saisonende (letzter Wettkampftag)
Ansprechpartner LSB Berlin:
Förderung des Jugendwettkampfsports
Was gefördert wird:
- Der LSB unterstützt herausragende nationale und internationale Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin
Wer wird gefördert:
- Vereine, Verbände, Bezirkssportbünde
Finanzierungsart(en):
• Fehlbetragsfinanzierung. Die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen
eigenen Mittel verbraucht sind.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:
- Zuschuss 25 % der Gesamtausgaben, max. 9.000 € bzw. Differenz von Einnahmen zu Ausgaben
Sonstige Hinweise:
- • Ein formloser schriftlicher Antrag, mit Finanzierungsplan der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben mit angemessenem Eigenanteil der Organisation (ca. 10 % der Ausgaben), sowie der Stellungnahme des Fachverbandes
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Veranstaltung noch nicht begonnen worden sein
Antragsfrist(en):
- Antrag bis 15.01. des laufenden Jahres bzw. spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Auszahlungsverfahren:
- Auszahlung erfolgt nach Eingang der Einverständniserklärung und Prüfung des Verwendungsnachweises
Nachweisverfahren:
- Nachweis muss spätestens 2 Monate nach Ablauf der Maßnahme beim LSB vorliegen, dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, Belege
Ansprechpartnerin LSB Berlin:
Susanne Lucke
Sachbearbeiterin Nachwuchsleistungssport und Förderung
Rechtliche Grundlage
Hauptberufliche Jugendtrainer*innen
Was gefördert wird:
- Trainer*/in mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport - Personalkostenzuschuss
Wer wird gefördert:
- Vereine mit mindestens 100 Kinder und Jugendlichen
Finanzierungsart(en):
- Fehlbedarfsfinanzierung Höhe der Zuwendung / Eigenmittel (im Jahr 2024):
- Orientiert am gesetzlichen Mindestlohn für das Land Berlin.
- bei 20 Std. 8.139,50 € / bei 30 Std. 12.209,00 € / bei 40 Std. 16.279,00 €
- ca. 50 % von geforderten Mindestausgaben (€ 16.279,00/€ 24.418,00/€ 32.558,00)
Sonstige Hinweise:
- festangestellte Trainer*/in mit mindestens 20 Wochenstunden, z. Zt. mindestens 13 € / Std.; Trainer*/in muss im Besitz einer gültigen Lizenz sein
Frist(en):
- Antragsfrist: 1. Oktoberwoche des Vorjahres
- Nachweisfrist: spätestens 28.02. des Folgejahres
Auszahlungsverfahren:
- bedarfsgerecht ab April (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen) in Teilbeträgen 90 % der Zuwendung
- 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr
Nachweisverfahren:
- ausgefülltes Formblatt, Jahreslohnjournal, Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Sachbericht, ggf. Zahlungsnachweise
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartnerin LSB Berlin:
Susanne Lucke
Sachbearbeiterin Nachwuchsleistungssport und Förderung
Leistungssportförderung
Was gefördert wird:
- Zuwendungen für den Leistungssport: Trainingslager, Lehrgänge, Wettkämpfe etc.
Wer wird gefördert:
- Der LSB fördert insbesondere die Landesfachverbände, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten*innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten.
Finanzierungsart(en):
- Bei dem Zuwendungsprogramm handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung.
Sonstige Hinweise:
- Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung.
Antragsfrist(en):
- Antragstermin ist der 15.12. des Vorjahres
- Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Auszahlungsverfahren:
- Die Auszahlung erfolgt zu 80 % nach Vorliegen der Einverständniserklärung sowie der im Bewilligungsbescheid angeforderten Unterlagen.
Nachweisverfahren:
- Zum 15.10. des Bewilligungsjahres ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der restlichen Bewilligungssumme.
Ansprechpartner LSB Berlin:
Rechtliche Grundlage
Sporthilfe
Was gefördert wird:
- Zuschüsse für Trainingslager, Wettkämpfe, Sportmaterialien und sonstige Kosten für den Leistungssport
Wer wird gefördert:
- Erfolgreiche Nachwuchssportler*innen (NK1 und NK 2) bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, die für einen Berliner Verein starten und deren Jahreseinkommen 25.000 € nicht übersteigt
Finanzierungsart(en):
- Gefördert werden bis zu 50 % der Gesamtausgaben. Die Mindestförderung beträgt 100 €.
- Die maximale Jahresförderung beträgt 800 €.
Höhe der Eigenmittel:
- Mindestens 50 % der jeweiligen Ausgaben
Sonstige Hinweise:
- Eine Befürwortung des Sportfachverbands sowie der Laufbahnberatung des Olympiastützpunkts muss vorliegen. Die Befürwortung des Olympiastützpunkts entfällt bei nichtolympischen Sportarten.
Antragsfrist(en):
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme auf dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden.
Auszahlungsverfahren:
- Die Antragstellenden erhalten eine Bewilligung. Der Ausschuss für die Vergabe der Berliner Sporthilfe entscheidet über die vorliegenden Anträge zweimal jährlich (April und September).
- Die Antragstellenden erhalten nach der jeweiligen Sitzung ein Bewilligungsschreiben.
Nachweisverfahren:
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Abrechnung mittels Abrechnungsvordruck, welches mit der Bewilligung übersandt wird, sowie der Originalbelege.
Ansprechpartnerin LSB Berlin:
Michaela Schneider
Sachbearbeiterin
Referat Leistungssportförderung
Rechtliche Grundlage
Trainer*innen für den Spitzensport
Was gefördert wird:
- Antragstellende für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband sind die Berliner Sportfachverbände
Wer wird gefördert:
- Trainer*innen mit Anstellung beim Verband
Finanzierungsart(en):
- Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung
Höhe der Eigenmittel:
- Förderung des Landessportbunds Berlin bis max. 80 % der Gesamtfinanzierung bei Trainern*innen mit Anstellun beim Verband
- Bei der Förderung von Trainer*innen im Minijob max. 500 €/Monat und max. 6.000 €/Jahr. Abgerechnet werden können nur volle Einsatzstunden
Sonstige Hinweise:
- Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt, sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung
Antragsfrist(en):
- Antragstellung zum 15.12. des Vorjahres
Auszahlungsverfahren:
- Auszahlung erfolgt in 4 Raten bei Trainer*innen mit Anstellung beim Verband
Nachweisverfahren:
- Beim Zuwendungsprogramm für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband ist neben dem Verwendungsnachweis das Jahreslohnjournal und ein Tätigkeitsbericht des/der jeweiligen Trainer*in einzureichen.