Verfolgt nach § 175 / 151? So beantragen Sie eine Entschädigung
Queere Menschen – auch aus dem organisierten Sport – wurden bis 1994 nach Gesetz für einvernehmliche homosexuelle Handlungen bestraft (nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR). Diese Verfolgung (strafrechtlich wie auch gesellschaftlich) war und ist in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.
Die verfolgten Menschen leiden bis heute noch häufig unter den Folgen – sei es aufgrund einer Verurteilung (mit Inhaftierung), beruflicher oder gesundheitlicher Benachteiligung. Wir raten allen betroffenen Sportler*innen, sich an das Bundesministerium für Justiz zu wenden und einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.
Alle Informationen des Bundesministeriums für Justiz gibt es HIER ALS DOWNLOAD
![Hammer zur Nutzung in einem Gericht](/fileadmin/_processed_/b/f/csm_pexels-sora-shimazaki-5668473_a29515a323.jpg)