Rehabilitationssport umfasst alle Angebote, die nach oder bei bereits eingetretener Erkrankung (Herzerkrankung, Rückenerkrankung, Krebs) Folge- bzw. Spätschäden verhindern oder begrenzen sowie ein erneutes Auftreten einer Erkrankung vermeiden sollen. Zu den Zielen von Reha-Sport gehören die Stärkung von Ausdauer, Kraft, Koordination, Flexibilität sowie des Selbstbewusstseins und die Hilfe zur Selbsthilfe.

Zielgruppe: Personen mit oder nach bereits eingetretener Erkrankung, Verletzung oder Unfall, chronisch Kranke, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen

Qualifikationsanforderungen: B-Lizenz "Sport in der Rehabilitation"

Besonderheiten: Vereine erhalten als Erbringer von Rehasport eine Vergütung gemäß der geltenden Vergütungssätze von den zuständigen Kostenträgern (z.B. Krankenkassen).

Voraussetzungen:

1. der/die Teilnehmer*in hat eine ärztliche Verordnung für Rehasport inkl. Bestätigung der Kostenübernahme seitens des zuständigen Kostenträgers

2. das Vereinssportangebot ist als Rehabilitationssportgruppe anerkannt. Der Antrag auf Anerkennung als Rehasportanbieter muss bei einem der zuständigen Fachverbände erfolgen:

BSB

BTFB

BGPR

Um einen Antrag auf Anerkennung als Rehasportanbieter stellen zu können, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt werden:

ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.V. oder im Berliner Turn- und Freizeitsportbund e.V. oder in der Berliner Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (BGPR)

qualifizierte Übungsleitung auf der Grundlage der Qualifikationsanforderung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

ärztliche Betreuung und Überwachung der Rehasportgruppen

Institutionskennzeichen (IK-Nummer)

Versicherung für Nichtmitglieder muss abgeschlossen sein

Weitere Informationen finden Sie bei den zuständigen Fachverbänden:

Nein. Der Eintritt in den Verein ist zwar wünschenswert, aber darf in keinem Fall verpflichtend sein. Über diese Freiwilligkeit muss im Erstberatungsgespräch eindeutig hingewiesen werden.

Beim Rehabilitationssport beträgt die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung grundsätzlich 15 Teilnehmer*innen je Übungsleiter*in. Bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ist die Zahl der Teilnehmer*innen einer Übungsveranstaltung auf 12 begrenzt. Geringfügige Überschreitungen sind in Ausnahmefällen zulässig und gegenüber den Rehabilitationsträgern zu begründen. Besonderheit: Bei der Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen bestimmt der*die betreuende Arzt*Ärztin die Teilnehmerzahl, die nicht größer als 20 sein darf.

Alle Rahmenbedingungen zum Rehasport und zum Funktionstraining können Sie hier nachlesen.

Verordnung

Die Verordnung von Rehabilitationssport erfolgt auf dem Formular 56 durch den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin. Nach einer Anschlussheilbehandlung kann auch eine Rehabilitationsklinik über das Formular G 850 Rehabilitationssport verordnen. Die Verordnung enthält neben der Diagnose, den Grund der Verordnung und dem Rehabilitationsziel auch Informationen zu empfohlener Dauer, Häufigkeit und geeigneter Rehabilitationssportart.

Beide Formulare (Muster 56/ G 850) stellen gleichzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme dar. Das Formular 56 muss zur Bewilligung bei der Krankenkasse durch die zukünftig teilnehmende Person eingereicht werden. Das Muster G 850 gilt als sofort genehmigt.

Dokumentationspflicht

Es besteht eine Dokumentationspflicht bei der Erstberatung von Teilnehmer*innen am Rehabilitationssport, wobei die Dokumentation auf einem standarisierten Beratungsprotokoll geschieht.

Teilnahmebestätigung

Mit der Teilnahmebestätigung wird jede Teilnahme am Rehabilitationssport belegt und dokumentiert. Die Teilnahmebestätigungsliste ist Vertragsbestandteil der Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung von Rehasport und stellt ein Abrechnungsformular dar. Auf der Teilnahmebestätigung muss jede teilnehmende Person eines Rehasport-Angebotes durch Datum und Unterschrift ihre Teilnahme bestätigen.

  • Beauftragung eines Dienstleisters, z.B. Abrechnungszentrum, Onlineerfassung
  • Abrechnung über einen Kooperationspartner: Wenn z.B. mit einer physiotherapeutischen Praxis eine Kooperation besteht, könnte diese Praxis mit der Abrechnung des Rehabilitationssports beauftragt werden.
  • eigene Erfassung und elektronische Übermittlung der Daten mit einer Software
  • Papierabrechnung ist auch weiterhin möglich und bei der DRV Bund verpflichtend. Bei allen anderen erfolgt eine pauschale Rechnungskürzung von 5 %